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Am Ruhegehalt für Bundesräte wird nicht gerüttelt

Am Ruhegehalt für Bundesräte wird nicht gerüttelt

06.06.2019, 09:19
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HANDOUT - Das offizielle Bundesratsfoto 2019 mit Bundeskanzler Walter Thurnherr und den Bundesraeten Viola Amherd, Simonetta Sommaruga, Guy Parmelin, Ueli Maurer, Ignazio Cassis, Alain Berset und Kari ...
Bild: BUNDESKANZLEI

Der Bundesrat muss das Ruhegehalt für ehemalige Mitglieder der Landesregierung nicht überprüfen. Der Ständerat hat am Donnerstag ein Postulat von Peter Hegglin (CVP/ZG) mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Hegglin wollte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht mögliche Anpassungen darzulegen. Die heutigen Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen - Bundesratsmitglieder und Bundesrichter - seien nicht mehr zeitgemäss, befand er. Sie basierten auf Bedingungen vor der Einführung der beruflichen Vorsorge.

Um eine Lücke zu verhindern, habe man ein Ruhegehalt beschlossen, welches die Magistratspersonen bis ans Lebensende erhielten. Heute seien aber alle Bundesräte im System der beruflichen Vorsorge. Bei einem Amtsantritt verblieben die angesparten Gelder beim Versicherten auf dem Freizügigkeitskonto. Später könnten sie zusätzlich zum Ruhegehalt bezogen werden.

Es gehe ihm nicht primär um die Höhe der Ruhegehälter, versicherte Hegglin. Die Vorsorgeleistungen dürften gut ausgebaut sein. Schliesslich seien die Magistratspersonen bereit, ihr Leben umzukrempeln. Er verlange lediglich eine Auslegeordnung. Die heutige Regelung komme goldenen Fallschirmen gleich, die in der Privatwirtschaft abgeschafft worden seien.

Didier Berberat (SP/NE) widersprach. Wenn man qualifizierte Personen finden wolle für die Ämter, brauche es auch attraktive Bedingungen, argumentierte er. Magistratspersonen müssten abgesichert sein.

Auch der Bundesrat stellte sich gegen das Postulat. In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass das Ruhegehalt maximal der Hälfte der Besoldung eines amtierenden Bundesratsmitglieds entspricht. Sobald ein ehemaliges Bundesratsmitglied ein Erwerbseinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines amtierenden Mitglieds übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

Der Gesetzgeber habe damit ein effektives und einfaches Instrument geschaffen, schrieb der Bundesrat. Dieses ermögliche den Magistratspersonen, frei von Interessenbindungen und -konflikten zu agieren und trage wesentlich zur Unabhängigkeit der Exekutive und der Judikative bei. Der Bundesrat wies auch darauf hin, dass das Parlament frühere Vorstösse für eine Änderung abgelehnt habe.

Bundeskanzler Walter Thurnherr sagte im Rat, die Frage sei schon mehrfach geprüft worden. Das heutige System sei einfach und klar. Er gab auch zu bedenken, dass Bundesratsmitglieder wegen möglicher Interessenkollisionen nach dem Rücktritt nicht einfach sofort irgendeine Stelle antreten könnten. Bei einem Systemwechsel könnten Bundesratsmitglieder geneigt sein, die Amtszeit am Pensionskassenvermögen auszurichten. Das wäre nicht sinnvoll. (aeg/sda)

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