Mit Datum vom 15. Mai 1972 schickte Luigi Cassis aus Sessa im Kanton Tessin einen Brief nach Bern an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. «In der Beilage schicke ich Ihnen den Antrag zur Erteilung der Einbürgerungsgenehmigung, ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet, samt Familienbüchlein und Ausländerausweis.» Luigi Cassis Familie lebte seit 1930 in Sessa an der Grenze zu Italien, seit 1934 hatte sie hier die Niederlassungsbewilligung.
Nun sah der Vater des heutigen Bundesrats Ignazio Cassis die Zeit gekommen, Schweizer zu werden. Anhand von Akten im Bundesarchiv* lässt sich nachzeichnen, wie dieses Unterfangen ablief.
Am 19. Oktober 1972 wurde Luigi Cassis, italienischer Staatsbürger, von der Tessiner Kantonspolizei befragt. Der damals 47 Jahre alte Versicherungsvertreter (Arbeitgeber: Winterthur-Leben) gab an: «Der Grund für mein Einbürgerungsgesuch ist der Tatsache geschuldet, dass ich seit dem Alter von fünf Jahren in der Schweiz lebe. Ich habe hier die Schulen absolviert, meinen Beruf erlernt, habe hier meinen Bekanntenkreis, die Arbeit und ich betrachte mich als Bürger dieser Nation.»
Und: «Ein weiterer Umstand, der mich dazu geführt hat, das Gesuch zu stellen, ist die Tatsache, dass ich an die Zukunft der Kinder denke, die Schweizer werden wollen.» Sein Sohn Ignazio war damals elf Jahre alt.
Die Tessiner Polizei fertigte einen Rapport an, und sie stellte Vater Cassis gute Noten aus: «Sein Verhalten war sowohl moralisch als auch gesellschaftlich immer gut. Er gab nie Anlass zu irgendwelchen Beschwerden. In Sessa lebt er in Harmonie mit allen, seine Beziehungen zur Nachbarschaft und zu den Gemeindebehörden sind gut.» Auch die Kinder, in der Schweiz geboren und aufgewachsen, fühlten sich würdig, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen, und sie seien gut geraten. Am Schluss des Polizeirapports steht unter «Bemerkungen»: «Der Eindruck, den uns Cassis während der Befragung machte, war sehr gut. Er erwies sich als wohlerzogen und intelligent.»
Luigi Cassis verdiente laut den Erhebungen der Polizei damals zwischen 1700 und 1900 Franken pro Monat. In der Periode 1969/70 hatte sein steuerbares Einkommen 11'680 Franken betragen, sein steuerbares Vermögen 35'000 Franken. «Er ist Eigentümer zweier Wohnliegenschaften, die auf 200'000 Franken geschätzt werden.» Zudem besass er zwei Autos, einen Fiat 500 und einen Opel 1900.
Am 24. Mai 1973 meldete das Tessiner Departement des Innern nach Bern: Es habe sich bei den Abklärungen nichts Negatives über den Kandidaten oder seine Familienangehörigen ergeben.
So kam es, dass am 7. Juni 1973, gut ein Jahr nach der Gesuchstellung, Luigi Daniele Cassis, genannt Gino, vom Justiz- und Polizeidepartement in Bern die Genehmigung erhielt, sich im Kanton Tessin einbürgern zu lassen. Inbegriffen in der Bewilligung waren die Ehefrau Mariarosa sowie die vier Kinder. Unter ihnen Ignazio, der damals 12 Jahre alt war. Die Gebühr, die der Bund für die Ausstellung der Bewilligung erhob, betrug 100 Franken.
Bis da lief alles wie geschmiert, aber das sollte sich ändern. Es entstand ein Streit zwischen Luigi Cassis und seiner Wohngemeinde Sessa über die Summe, die der Vater des heutigen FDP-Bundesrats für den Schweizer Pass zahlen sollte.
Am 26. November 1974 schrieb Vater Cassis nach Bern: «Ich beabsichtige hiermit, mein Einbürgerungsgesuch zurückzuziehen, nachdem ich mit der Gemeinde von Sessa keine Einigung über die festgesetzte Gebühr (Fr. 5000) erzielte.» 5000 Franken entsprachen, wir haben es gesehen, etwa zweieinhalb Monatsgehältern des Versicherungsvertreters Cassis.
In einem weiteren Schreiben vom 15. Januar 1975 wird der Vater des heutigen Bundesrats deutlicher: «Die von der Gemeinde von Sessa verlangte Gebühr von 5000 Franken ist übertrieben und meiner finanziellen Situation nicht angemessen.» Und er führte weiter aus: «Ich kann beifügen, dass ich persönlich der Ansicht bin, dass man die Staatsbürgerschaft verdient haben muss und dass sie nicht gegen Tausenderscheine eingetauscht werden kann wie irgendeine Handelsware.»
So geschah es, dass Luigi Cassis und seine Ehefrau in jenen 1970er-Jahren nicht Schweizer Staatsbürger wurden. Und hätte der Kanton Tessin nicht kurz zuvor die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche eingeführt: Wer weiss, vielleicht wäre Ignazio Cassis, weil nicht Schweizer, heute auch nicht Bundesrat. Verhindert durch den Betrag von 5000 Franken.
Aber gleichzeitig mit seinem eigenen Verzicht stellte Vater Cassis im Januar 1975 im Kanton Tessin das Gesuch um erleichterte Einbürgerung seiner vier Kinder. Seit Januar 1974 gab es im Tessin ein Gesetz, das dies ermöglichte: Jugendliche zwischen 12 und 22 Jahren, die im Kanton geboren wurden und ununterbrochen hier lebten, konnten sich erleichtert einbürgern lassen. Ohne Prüfung und ohne Kosten, wie in der Botschaft der Tessiner Regierung vom Februar 1972 festgehalten ist.
Anderthalb Jahre später, am 15. Juni 1976, war es so weit: Ignazio Daniele Giovanni Cassis, Sohn des Luigi Daniele und der Mariarosa, 15 Jahre alt, erhielt das Schweizer Bürgerrecht.
Am 17. Dezember 1976 bekam die Familie Cassis in Sessa Post vom italienischen Generalkonsul in Lugano. Weil Ignazio Cassis noch minderjährig sei – also noch nicht 18 Jahre alt –, bleibe er auch italienischer Staatsbürger. Sobald er volljährig sei, könne Ignazio Cassis, sofern er wolle, auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichten. Er müsse dannzumal beim italienischen Generalkonsul in Lugano vorstellig werden, sofern er auf den italienischen Pass verzichten wolle, «und, im Besonderen, um sich von der Liste der italienischen Stellungspflichtigen streichen zu lassen».
Die Italiener entliessen Cassis also vorerst nicht aus der Staatsbürgerschaft. So wurde er Doppelbürger, obwohl die Schweizer Gesetze damals grundsätzlich keine Doppelbürgerschaft zuliessen. Ausser, der Verzicht auf den zweiten Pass war unzumutbar oder faktisch unmöglich, und in Fällen wie jenem von Cassis war das so.
Erst 1979, als Cassis 18 Jahre wurde, hätte er seinen italienischen Pass abgeben können. Er hat es nicht getan, und die Schweizer Behörden haben ganz offensichtlich auch nicht darauf gepocht. Die Rückgabe des italienischen Passes sei in der Familie Cassis in dieser Zeit nie ein Thema gewesen, sagt Jean-Marc Crevoisier, Kommunikationschef des heutigen Bundesrats. Auch andere Familienmitglieder könnten sich nicht an eine derartige Diskussion erinnern. Beim Staatssekretariat für Migration kann sich auf Anfrage ebenso niemand mehr erinnern, wie die Doppelpassfrage bei Minderjährigen in den 1970er-Jahren gehandhabt wurde.
Ignazio Cassis gab seinen italienischen Pass bekanntlich doch noch ab. Im Sommer 2017, als er Bundesrat werden wollte. Er tat dies nach eigenen Angaben im Augenblick, als er sich für die Bundesratskandidatur entschied. Es sei für ihn stimmig so, gab er als Begründung an.
Sein Vater Luigi wurde doch noch Schweizer Staatsbürger. Nachdem Ignazio Cassis Nationalrat wurde, habe sein Vater die Schweizer Staatsbürgerschaft angenommen, sagt der heutige Bundesrat. Das wird also nach Juni 2007 gewesen sein, denn da rutschte Ignazio Cassis als Nachfolger von Laura Sadis in den Nationalrat nach. Im Oktober 2010 verstarb der Vater des Bundesrats.
* Dossier zum Einbürgerungsgesuch von Luigi Cassis, Schweizerisches Bundesarchiv, E4264#2006/266#33272*