Schweiz
Digital

Facebook-Likes können strafbar sein – wichtiger ist die Meinungsfreiheit

A man broadcasts via Facebook during a demonstration in support of ongoing anti-government protests taking place in the northern Rif region, in Rabat, Morocco, Monday, May 29, 2017. Protests erupted i ...
Facebook hilft Protestbewegungen, und kann anonym im Darknet genützt werden.Bild: Mosa'ab Elshamy/AP/KEYSTONE
Kommentar

Wir müssen die Meinungsfreiheit stärken, nicht beschneiden

Mit Facebook-Likes kann man sich strafbar machen. Aber der Kampf gegen Hate Speech wird nicht vor Gericht gewonnen.
30.05.2017, 17:4331.05.2017, 06:17
«Worte können sein wie winzige Arsendosen. Sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.»

«Hate Speech» bei Facebook ist ein Problem.

Ein Riesenproblem.

Doch wir lösen es nicht mit der Justiz. Denn für viele ist Hass eine Bewältigungsstrategie.

«Nur ein geringer Teil, das haben Studien festgestellt, handelt aus Sadismus, freut sich also am Leid anderer. Die meisten versuchen, ihr geringes Selbstwertgefühl durch das Niedermachen anderer zu erhöhen, oder ihre Ängste vor dem Leben so zu verarbeiten. Wer hasst, wertet sich selbst auf Kosten anderer auf, fühlt sich einer scheinbar mächtigen Gruppe zugehörig, lebt in einer Parallelwelt, in der er besser zurechtkommt als in der realen Welt.»

Sollen wir dem Treiben also tatenlos zuschauen? Uns aus Online-Debatten mit vergiftetem Klima zurückziehen?

Ganz ehrlich: Als ich am Montag vom Urteil des Bezirksgerichts Zürich hörte, war ich zunächst erfreut. Hoch erfreut.

Meine Reaktion hat mit persönlichen Ressentiments zu tun. Nach Bekanntwerden der Wahl Donald Trumps im letzten November verliess ich bewusst meine harmonische Filterblase und fing an, Postings zu lesen, die weh taten. Ja, richtig schmerzten.

In aller Regel ist es kein offener Rassismus, der mir aus den Kommentaren ganz normaler User und Userinnen (ja, es sind auch Frauen) entgegenschlägt. Aber es ist eine scheinbar unaufhaltsame Flut von abfälligen Bemerkungen, meistens über die Politik, gewürzt mit einer Prise Ausländerhass.

Wäre es nicht schön, wenn solchen Postings ein Riegel geschoben würde? Wenn sich die Verfasser zumindest bei jedem Satz ernsthaft fragen müssten, ob sie damit zu weit gehen?

«Das wird man ja wohl noch sagen liken dürfen.»

Angst ist ein brutal starker Antrieb, den niemand unterschätzen sollte: Wer sich im Kampf um die wirtschaftliche Existenz, ja ums eigene Überleben wähnt, ist anfällig für Rattenfänger.

Zwei Schweizer Juristen, die ich für ihre Expertise schätze, brachten mich auf eine andere Spur. Zuerst las ich das Interview mit dem Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger, dann sprach ich mit dem Basler Rechtsanwalt Jascha Schneider.

Für die erfahrenen Anwälte ist klar, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht beschnitten werden darf. Im Gegenteil!

Das Recht auf freie Meinungsäusserung sollte von den Schweizer Gerichten stärker gewichtet werden. Schneider meint, dass wir uns von den USA eine Scheibe abschneiden könnten.

«Unsere Gesellschaft ist viel zu zimperlich. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, teilen oft gerne aus, reagieren jedoch instinktiv mit rechtlichen Schritten bei Kritik.»
Rechtsanwalt Jascha Schneider

Die Gerichte stoppten viel zu rasch die Berichterstattung, obschon die Zivilprozessordnung eigentlich sehr hohe Hürden dafür vorsehe. Hier bestehe klar Handlungsbedarf, findet Schneider.

Womit wir wieder bei der Eigenverantwortung sind: Schnelles unreflektiertes Drücken des «Gefällt mir»-Buttons hielt ich noch nie für eine sinnvolle Tätigkeit: Wer dies weiterhin tut, sollte die Risiken und Nebenwirkungen kennen:

Wenn eine Aussage bei Facebook (oder sonst wo) klar ehrverletzend ist, oder gegen die Antirassismus-Strafnorm verstösst, dann muss jeder, der sich als Sympathisant zu erkennen gibt, mit Strafverfolgung oder zivilrechtlichen Schritten rechnen. Es ist dann an den Richtern, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Verhalten strafbar war oder nicht. Dabei müssen auch die Motive des Beschuldigten und die gesamten Umstände zählen.

«Nicht jeder, der mal Dampf ablässt, soll gleich Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen.»

Das sagte die ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon 2015 in einem Zeitungsinterview. Ich stimme der Politikerin zu und füge an, dass man sich aber sehr wohl bewusst sein sollte, dass Facebook ein unkontrollierbares Konstrukt ist. Wenn man giftigen Dampf hineinpumpt, kann er an verschiedenen Orten austreten ...

Als Mitglieder der Zivilgesellschaft haben wir andere Möglichkeiten, die wir aber auch aktiv wahrnehmen müssen, um die Gesamtsituation zu verbessern. Der deutsche Blogger Sascha Lobo brachte es in einer lesenswerten Kolumne bei Spiegel Online auf den Punkt: Gegenrede hilft – aber ohne Hass.

Dass die jüngste Initiative aus Deutschland hilft, die Meinungsfreiheit zu stärken, ist hingegen zu bezweifeln. Facebook und Co. sollen innert gewisser Fristen beanstandete Inhalte löschen, sonst drohen Bussen bis zu 50 Millionen Euro. Das Problem: Die Meinungsfreiheit ginge verloren, wenn die gewinnorientierten Unternehmen heikle Postings auf Vorrat löschten.

Weitere Informationen: «Geh sterben!» Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet (2015, PDF).

Das könnte dich auch interessieren:

«Hate Speech» bei Facebook – was toleriert wird, und was nicht

1 / 27
«Hate Speech» bei Facebook – was toleriert wird, und was nicht
Dürfen Facebook-Nutzer «Asylanten raus» fordern und Flüchtlinge als «faule Räuber und Diebe» bezeichnen, «die unser Land überschwemmen»? Die Antwort lautet ...
quelle: epa/epa / koca sulejmanovic
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
KI-Agenten ausser Kontrolle: OpenAI lädt Nutzer-Bilder auf Online-Plattformen
Die Künstliche Intelligenz des ChatGPT-Entwicklers OpenAI hat 53 Mal von Nutzern hochgeladene Bilder auf Online-Plattformen platziert.
Die Links dazu seien nicht öffentlich gewesen, erklärte OpenAI. Ein Grossteil sei bereits wieder entfernt worden und man arbeite mit den Plattformen daran, auch den Rest zu löschen. Es ist der erste bekanntgewordene Vorfall, bei dem auch Daten von OpenAI-Nutzern betroffen waren.
Zur Story