Schmerzpatienten erhalten einfacheren Zugang zu Cannabis – das musst du wissen
Das Wichtigste in Kürze:
- Kranke erhalten in der Schweiz ab 1. August leichter Zugang zu cannabishaltigen Arzneimitteln.
- Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen; der Bundesrat setzte die vom Parlament im März 2021 beschlossene Neuerung in Kraft.
- Heute ist der Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich. Ab 1. August entscheiden dann Ärztinnen und Ärzte, ob ein Cannabis-Arzneimittel eingesetzt werden soll.
- Verschrieben werden solche Arzneimittel namentlich an Menschen, die an starken chronischen Schmerzen oder Spastiken leiden. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der erteilten Bewilligungen für solche Arzneimittel gestiegen.
Wen betrifft das?
Bereits heute erhalten Tausende Patienten im Rahmen ihrer Behandlung Medizinalcannabis. Besonders bei Krebs oder Multipler Sklerose werden damit chronische Schmerzen gelindert. Ärztinnen und Ärzte müssen für eine Verschreibung aber eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Die Nachfrage ist vorhanden: 2019 erteilte etwa das BAG 3000 Bewilligungen.
Nach Ansicht des Bundesrates erschwere dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung, es verzögert die Aufnahme der Therapie und sei angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig.
Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch beschlossen, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz per 1. August aufzuheben. Auch im Parlament war das Anliegen auf grosse Zustimmung gestossen. Verboten bleibt dagegen der Verkauf und Konsum für nicht-medizinische Zwecke, wie das BAG in einer Mitteilung schreibt.
Wer bezahlt das?
Die Gesetzesreform ändert nichts an der Kostenvergütung von Cannabisarzneimitteln durch die obligatorische Krankenkasse. Heute werden diese nur in Ausnahmefällen vergütet. Dabei bleibt es. Nach Auffassung des Bundesrates reicht der Nachweis zur Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Medikamente für eine generelle Vergütung nicht aus.
(dsc/aargauerzeitung.ch)
