Bernerin wurde wegen Beziehung monatelang in Somalia festgehalten – so wurde sie befreit
Amina ist als Kind aus Somalia in die Schweiz gekommen. Im September 2025 fliegt die junge Erwachsene, die in Bern wohnt, zurück nach Somalia. In die Hauptstadt Mogadischu.
Nach Mogadischu wird Amina von ihrer Mutter geschickt, wie die NZZ berichtet. Eigentlich lebe Amina mit ihren Geschwistern und ihrer Mutter im Kanton Bern. Sie ist die Älteste der zehn Kinder. Aminas Vater lebe im Ausland.
Im Frühling 2025 lernt Amina den jungen Somalier Sharif kennen. Er lebt und arbeitet in der Schweiz, die beiden jungen Erwachsenen verlieben sich und beginnen eine Beziehung. Doch als Amina ihrer Mutter davon erzählt, beginnt das Drama. Denn die Mutter der 19-Jährigen akzeptiere Sharif nicht. Die Folge davon: Gewalt gegenüber Amina.
Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt
Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung.
Betroffene können sich bei den kantonalen Opferhilfestellen melden, die auf der Website der Opferhilfe Schweiz zu finden sind. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und anonym. Sollten sich Frauen zu Hause nicht mehr sicher fühlen, finden sie in Frauenhäusern eine sichere Unterkunft. Weitere Unterstützung bietet das Frauen-Nottelefon. Betroffene Männer können sich an die Anlaufstelle Zwüschehalt oder an das Männerbüro Zürich wenden.
Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.
Die Hochzeit
Die junge Frau flieht in ein Frauenhaus und kommt bei Bekannten unter. Von ihrem Vater habe sie in dieser Zeit erfahren, dass sie ohne ihre Zustimmung mit dem Sohn eines Cousins ihres Vaters verheiratet worden sei.
Amina habe die Zwangsheirat nicht akzeptiert. Daraufhin hätten Sharif und sie sich in einer privaten religiösen Zeremonie trauen lassen. Das junge Paar habe eine Wohnung gemietet mit Einzugstermin am 1. Oktober. Doch zum Einzug soll es nicht kommen.
Amina soll zu dieser Zeit unter dem Streit mit ihrer Familie gelitten haben und teils in eine Klinik eingewiesen worden sein. Doch ihre Mutter schien sich entschuldigt zu haben, und die Trauung zwischen Amina und Sharif wurde Anfang September 2025 in der Anwesenheit von Zeugen wiederholt. Eine zivile Trauung hat jedoch nie stattgefunden, Amina und Sharif sind somit rechtlich nicht verheiratet.
Die Reise nach Somalia
Mit der Begründung, weitere Kleidung für eine grössere Hochzeitszeremonie kaufen zu wollen, fliegen Amina und ihre Mutter Mitte September nach Mogadischu. Wenige Tage nach Aminas Ankunft in Somalia bricht der Kontakt zwischen ihr und Sharif ab.
Sharif seien die Gründe dafür zu dieser Zeit unklar gewesen. Amina wird in Mogadischu von einem Onkel in ein Umerziehungsheim gebracht. Dieses orientiere sich an einem streng islamischen Prinzip namens «Fowzi Rahman». Auf Deutsch heisst dies so viel wie «Triumph des Barmherzigen».
Die junge Bernerin soll dort auf die Hochzeit mit einem Cousin vorbereitet werden. Gemeinsam mit fünf weiteren Frauen und einem Kind sei sie eingesperrt gewesen. Sie hätten den ganzen Tag beten und den Koran auswendig lernen müssen. Hätten die Frauen miteinander geredet, seien sie gezüchtigt worden.
Sharif informierte in dieser Zeit die Polizei in Bern und anschliessend die Fachstelle Zwangsheirat. Er habe Angst gehabt, dass Amina etwas zugestossen sei oder dass sie zwangsverheiratet werde.
Kurz darauf habe sich Amina aus Somalia gemeldet. Auf Somalisch habe sie Sharif erklärt, dass sie sich von ihm trennen wolle. Sharif habe dabei bemerkt, dass etwas nicht stimmte, da sich das Paar normalerweise auf Schweizerdeutsch unterhalte. Später habe Amina bestätigt, dass sie sich unter Zwang von Sharif getrennt hatte.
Die Rückkehr und eine Fachstelle
Den Rückflug in die Schweiz, der am 15. Oktober geplant war, tritt Amina nicht an. Verschiedene Schweizer Behörden kommen deshalb zusammen, auch die Fachstelle für Zwangsheirat. Für die Fachstelle sei Amina nicht der erste Fall dieser Art. Schon vor rund 20 Jahren seien sie das erste Mal auf solche Umerziehungslager aufmerksam geworden.
Amina befindet sich also nach wie vor im besagten Umerziehungslager. Als eine andere junge Frau entlassen wird, schafft es Amina, ihr einen Zettel für Sharif mitzugeben. Am 19. November sei Sharif so über den Verbleib von Amina informiert worden. Und er handelt schnell.
Er habe erneut die Fachstelle für Zwangsheirat informiert, die umgehend mit der Planung für die Rettungsaktion von Amina begonnen habe. Man habe mithilfe einer Menschenrechtsanwältin aus Somalia die Verhaftung des Heimleiters und die Freilassung von Amina angefordert.
Amina wird schlussendlich freigelassen, nachdem sie zwei Monate gegen ihren Willen festgehalten wurde. Die Anwältin versteckt die junge Bernerin, doch ohne ihren Ausweis kann Amina nicht zurück in die Schweiz reisen. Auch soll sie vielleicht in einem Prozess gegen den Heimleiter in Somalia aussagen.
Schlussendlich reist die Präsidentin der Fachstelle Zwangsheirat, Anu Sivaganesan, nach Mogadischu. Sie reist mit Amina zurück in die Schweiz.
Amina landet am 27. November in der Schweiz und ist somit vorerst in Sicherheit. Doch zur Sicherheit vor ihrer eigenen Familie muss Amina untertauchen. Wo die junge Frau heute ist und wie es ihr geht, ist nicht bekannt. (nib)
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