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Schweiz führt Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten 2021 ein

Schweiz führt Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten 2021 ein

21.07.2020, 16:13
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Drohne mit W
Bild: sda

Pilotinnen und Piloten von Drohnen profitieren noch bis Anfang 2021 von grösseren Freiheiten. Erst dann führt die Schweiz die neuen und strengeren Regeln der EU für Drohnen ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Ausbildungs- und Registrierungspflicht.

Ursprünglich war die Übernahme der EU-Drohnen-Regulierung auf den 1. Juli vorgesehen. Die Verschiebung ist Folge der Covid-19-Pandemie. Die EU-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstag mitteilte.

Die Mehrheit der Hobby-Drohnen gehört demnach zur offenen Kategorie. In dieser Kategorie darf man Drohnen in der Schweiz noch ohne Bewilligung fliegen, weil ihr Sicherheitsrisiko als gering gilt.

Mit der Übernahme der EU-Regeln ab dem 1. Januar 2021 gibt es etliche Verschärfungen für diese Freizeitgeräte. So gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Das bedeutet, dass Piloten ihre Drohne jederzeit erkennen können.

Registrierung und Prüfung

Kinder unter zwölf Jahren dürfen Drohnen nicht selbstständig betreiben. Sie müssen beim Pilotieren unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person stehen, die sich auf die Drohnenbedienung versteht.

Zudem müssen sich die Pilotinnen und Piloten in der offenen Kategorie registrieren lassen. Sie müssen sich einer Onlineschulung und einem Onlinetest unterziehen. Die aktuellen Gesetze in der Schweiz sehen keine Ausbildungspflicht vor. Kurse und Prüfungen sind freiwillig.

Das Bazl verspricht indessen im Hinblick auf die neue Ausbildungspflicht eine möglichst kostengünstige und wenig zeitraubende Lösung. Bereits absolvierte Kurse und erworbene Zertifikate werden dabei aber nicht anerkannt.

Tiefere Gewichtslimite

Die untere Gewichtslimite beträgt gemäss den EU-Vorschriften neu 250 Gramm statt wie bisher 500 Gramm. Flugverbote gelten somit für Drohnen unter 250 Gramm bis auf weiteres nur über Naturschutzgebieten und bei Flughäfen. Ungeachtet der Gewichtslimiten dürfen Drohnen Menschenmengen nicht überfliegen.

Für den traditionellen Modellflug lässt die EU bis 2022 Spielraum für Ausnahmen zu. Die zukünftige Regelung für die Modellflieger wird gemäss Bazl in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband erarbeitet.

Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen für die Drohnen gelten ab 2021 aber auch für den Modellflug. Modellflieger ausserhalb eines Verbandes oder Vereins unterliegen den Regeln für Drohnen der offenen Kategorie. (sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Coffeetime ☕
21.07.2020 21:10registriert Dezember 2018
Die Welt produziert so viel Foto- und Filmmaterial wie noch nie, aber wer schaut sich das danach an? Ich sehe es immer mehr als eine Kunst, die Momente, Ausblicke etc. zu geniessen, ohne ein Foto zu machen. 🤷🏻‍♀️
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Maria R.
22.07.2020 10:56registriert April 2020
Ich hielt lange nichts von Drohnen und sah sie als teures Spielzeug.

Bis ich von Besserem belehrt wurde.

Mit einer Thermokamera ausgerüstet findet man schnell versteckte Glutnester oder gar Personen. Also wird sie zum wertvollen Lebensretter.

Sogar für den Landwirt sind sie nützlich, wenn man vor dem Mähen, Rehkitze finden kann.

Leider muss ich einmal Spielverderber sein, und einen “Führerschein” befürworten. Es gibt zu viel Leute, die nur Unfug damit anstellen. Dafür wird es jetzt wohl Blitze hageln. Sorry.
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Felix Meyer
22.07.2020 08:57registriert September 2019
Piloten müssen ihre Drohne schon heute jederzeit erkennen können. Die 120 m Maximalhöhe sind also de facto nichts wirklich neues.
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