Aktionäre des Spitals Wetzikon ebnen Weg für Kapitalerhöhung – und mögliche Rettung
Die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon beschlossen die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken einstimmig an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom Montagabend, wie das Spital Wetzikon am Dienstag mitteilte. Mit dem Ja zur Kapitalerhöhung setzten die Aktionärsgemeinden ein Signal für den Fortbestand des regionalen Gesundheitszentrums.
Das neue Kapital von insgesamt 50 Millionen Franken dient als notwendige Finanzierung für das Sanierungskonzept. Die Beschlussfassung erfolgte allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Nachlassvertrag zwischen der GZO AG und ihren Gläubigern zustande kommt und der Fortbestand des Spitals langfristig gesichert ist.
Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden nun bei einem Treuhänder hinterlegt, wie das Spital schreibt. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen.
Gemeinden decken Finanzierungslücke
Da die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung in einer Urnenabstimmung im November 2025 abgelehnt hatte, klaffte zuletzt eine Finanzierungslücke von 3,12 Millionen Franken. Die verbleibenden Aktionärsgemeinden haben sich jedoch darauf verständigt, diesen Differenzbetrag solidarisch auszugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die für die Sanierung erforderliche Summe von 50 Millionen Franken in jedem Fall erreicht wird.
In den beteiligten Gemeinden werden derzeit die entsprechenden Zusatzkredit-Vorlagen ausgearbeitet, über die die Stimmbevölkerung voraussichtlich im Juni an den Gemeindeversammlungen oder an der Urne befinden wird. Um das Risiko einer erneuten Differenz zu minimieren, werden die Kredite teilweise als Kostendach formuliert, das über den reinen Pro-Kopf-Anteil hinausgeht.
Zweijähriger Kampf gegen den Konkurs
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Ausgelöst wurde die Schieflage primär durch eine Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Da das Spital die Mittel, die ursprünglich für den Neubau aufgenommen worden waren, nicht zurückzahlen konnte, bewilligte das Bezirksgericht Hinwil im Mai 2024 eine provisorische Nachlassstundung.
Diese Stundung wurde seither mehrfach verlängert und läuft aktuell bis Juni 2026. Zentraler Bestandteil der Rettung ist neben dem frischen Kapital der Gemeinden ein geplanter Schuldenschnitt, bei dem die Gläubiger voraussichtlich auf einen grossen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen.
Regierung verspricht Versorgungssicherheit
Im Februar klopfte das Spital erneut beim Regierungsrat an und beantragte eine Finanzspritze in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Fertigstellung des Neubaus. Im Gegenzug sollte das Spitalareal als Pfand gelten. Denn eine Staatsgarantie setzen viele mögliche Kapitalgeber als Sicherheit voraus.
Schon damals winkte die Regierung jedoch ab – und dabei bleibt es nun auch noch mit dem formellen Regierungsratsentscheid. Das Gesuch werde abgewiesen. Der Regierungsrat habe bereits 2024 festgehalten, dass das Spital Wetzikon «nicht unverzichtbar» sei. Eine allfällige Betriebseinstellung werde keinen Versorgungsnotstand auslösen.
Der Regierungsrat zeigte zugleich aber Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung. Er versprach deshalb, die Spitalversorgung im Oberland sicherzustellen – auch ohne Spital Wetzikon. Das Amt für Gesundheit sei dazu mit den umliegenden Listenspitälern, der Ärztegesellschaft und dem Rettungsdienst im Austausch. (sda)
