Sachwalter des Spitals Wetzikon wiederholen Schuldenruf
Die Sachwalter des finanziell angeschlagenen Spitals Wetzikon haben den Schuldenruf erneut veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Wiederholung des Schuldenrufs vom Februar 2025, der wegen einer Beschwerde widerrufen worden war.
Der Schuldenruf betrifft nur die Anleihegläubiger der 170-Millionen-Anleihe der GZO AG, für alle übrigen Gläubiger konnte er bereits durchgeführt werden. Der erneute Schuldenruf wurde am Mittwoch im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert, wie die Sachwalter des Spitals mitteilten.
Grosse Gläubigerversammlung findet im März 2026 statt
Die Anleihegläubiger haben nun eine Frist von einem Monat, um ihre Forderungen bei den Sachwaltern schriftlich anzumelden und nachzuweisen, wie es weiter heisst. Wer die Frist bis zum 9. Februar verpasst, ist bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
Das Bezirksgericht Hinwil hatte den ersten Schuldenruf für Anleihegläubiger vom 20. Februar 2025 gut zwei Wochen später superprovisorisch gestoppt. Im Nachgang wiesen aber sämtliche Gerichtsinstanzen die Beschwerde einer Anleihegläubigerin gegen das Vorgehen ab. Als letzte das Bundesgericht am 20. November.
Im März 2026 kommt es zur grossen Gläubigerversammlung, bei der definitiv über die Zukunft des Spitals im Zürcher Oberland entschieden wird.
Gemeinden wollen Spital unterstützen
Anfang April 2024 war bekannt geworden, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab. Seither ist das Spital im finanziellen Krisenmodus. Hauptauslöser für das Finanzloch ist ein Neubau, der bis auf Weiteres im Rohbau bleibt.
Die zehn Trägergemeinden beschlossen fast einheitlich, das Spital finanziell zu unterstützen. Nach der Ablehnung an der Urne in Bubikon fehlen aber noch 3 von 50 Millionen Franken. Auch über diesen Plan muss die Gläubigerversammlung im März 2026 abstimmen. (sda)
