Schweiz
Food

Nationalrat will das Schreddern lebender Küken verbieten

ARCHIVBILD --- ZUM TAGESGESCHAEFT DER FRUEHJAHRSSESSION AM DONNERSTAG, 21. MAERZ 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES THEMENBILD ZUR VERFUEGUNG -- Junge Kuecken tummeln sich in einem Stall auf dem Landwi ...
Küken in einem Stall im bernischen Rosshäusern. Bild: KEYSTONE

Nationalrat will das Schreddern lebender Küken verbieten

21.03.2019, 18:5221.03.2019, 18:52

In der Schweiz soll es verboten werden, lebende Küken zu schreddern. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Donnerstag oppositionslos eine Kommissionsmotion angenommen.

Über den Vorstoss muss noch der Ständerat entscheiden. Nach dem Willen des Nationalrates soll die Tierschutzverordnung geändert werden. Diese erlaubt heute das Schreddern lebender Küken. Bei dem Vorgang kommt es vor, dass Küken überleben - beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen, wie Kommissionssprecherin Isabelle Chevalley (GLP/VD) sagte.

Würde und Wohlergehen

Das Schreddern eines lebenden Tieres stehe nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, argumentierte sie. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Mit der Motion nahm die Kommission ein Anliegen aus einer Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz auf. Skeptiker warfen die Frage auf, ob ein Verbot nicht überflüssig sei, da die meisten Küken mit CO2 getötet und nicht geschreddert würden. Nach Angaben der Verwaltung seien es 97 Prozent, stellte Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) fest. «Reiten wir hier nicht ein totes Pferd?», fragte Kathy Riklin (CVP/ZH).

Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, das Schreddern komme zwar noch vor, aber nur noch selten. Ein Verbot sei dennoch sinnvoll. Es gebe andere Tötungsmethoden, und die öffentliche Meinung sei gegen das Schreddern der Küken. Die Verordnungsänderung sei bereits in Arbeit.

Falsches Geschlecht

Geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Das ist - unabhängig vom Schreddern - umstritten. Die Kommission hielt dazu fest, es sei fraglich, ob es ethisch akzeptabel sei, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein männliches Tier aus einer Legehennenlinie sei.

Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand, sagte Chevalley. Die Petition «Küken sind kein Abfallprodukt» der Veganen Gesellschaft hatte die Kommission indes abgelehnt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Bundesrat beschliesst weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus
Der Bundesrat hat weitergehende Sanktionsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ruft nun alle Finanzdienstleistenden auf, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden.
Zur Story