Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - aber nur dann, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten. Der Ständerat ist bei einem zentralen Punkt im revidierten Jagdgesetz dem Bundesrat gefolgt. Dafür nimmt die kleine Kammer auch Biber und Luchse ins Visier.
Einige wichtige Entscheide sind jedoch bereits gefallen - die meisten im Sinne der Jägerfreunde aus dem bürgerlichen Lager sowie aus den Bergkantonen. Die grosse Ausnahme: Im Kernartikel der Revision, wo es um die Regulierung geschützter Arten geht, ist der Ständerat dem Bundesrat und nicht seiner vorberatenden Umweltkommission gefolgt.
Demnach sollen die Behörden künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.
Auch Biber und Luchse sollen künftig einfacher abgeschossen werden können. Beim Biber will der Ständerat ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann.
Generell wurde die Debatte emotional geführt. Es ging nicht nur um Tier- und Umweltschutz, sondern um Gesellschaftsbilder und Ideologien. «Wir sprechen über die Koexistenz von Stadt- und Bergbevölkerung», sagte etwa Stefan Engler (CVP/GR).
In der über viereinhalbstündigen Debatte gingen die Wogen hoch. Es wurde so intensiv gestritten, dass über die Änderung des Jagdgesetzes noch nicht abschliessend entschieden wurde. Die Diskussionen werden am Mittwoch oder Donnerstag der kommenden Woche fortgesetzt. (whr/sda)