Nationales Pyroverbot in öffentlichen Räumen gilt ab April
Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat das Konkordat der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone als Sofortmassnahme nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana im Wallis beschlossen.
Vom Verbot ausgenommen sind die bereits bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern, wie das sogenannte Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) am Freitag mitteilte. In Sachen Brandschutz haben alle Kantone ihre Kompetenzen an das Konkordat abgetreten, weshalb der Entscheid schweizweit gültig ist.
Das Pyroverbot sei eine direkte Konsequenz der Brandkatastrophe, sagte der IOTH-Präsident und Freiburger Staatsrat Jean-François Steiert (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das verheerende Feuer der Silvesternacht war von brennenden Wunderkerzen ausgegangen.
Schon im Januar hatte der leitende Ausschuss des Gremiums angekündigt, ein solches Verbot zu beantragen. Nun hat die Plenarversammlung des Konkordats dem Antrag stattgegeben. Der Entscheid ist laut Steiert einstimmig gefallen. Die Kantone seien sich einig, dass diese Massnahme die Sicherheit mit einer kleinen Einschränkung massgeblich erhöhen könne.
Marschhalt nach Brandkatastrophe
Das Verbot gilt als Sofortmassnahme bis zum Inkrafttreten der geplanten Totalrevision der Brandschutzvorschriften. In der technischen Vernehmlassung dazu seien über 11'000 Rückmeldungen eingegangen, hiess es in der Mitteilung des IOTH. Es brauche Zeit für die Sichtung dieser Eingaben. Zudem sollen die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zu Crans-Montana berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Revision waren punktuell auch Lockerungen der Brandschutzvorschriften geplant, darunter etwa verlängerte Fluchtwege oder vereinfachte Anforderungen an brennbare Bauteile. Nach der Brandkatastrophe entschieden sich die Verantwortlichen für einen zwischenzeitlichen Marschhalt.
Die genaue Ausgestaltung werde nun erarbeitet, sagte Steiert weiter. Stossrichtung des Konkordats sei nach wie vor ein Fokus auf Hochrisikobereiche, also zum Beispiel Orte, wo sich viele Menschen versammeln. Das totalrevidierte Gesetz soll im Herbst 2027 in Kraft treten.
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften bilden die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden. Für die Umsetzung sind Kantone und Gemeinden zuständig. Einige Kantone wie die Waadt und das Wallis hatten bereits ein Pyroverbot beschlossen. (sda)
