Im Kanton Schwyz sind die Unterschriften für eine Volksinitiative beisammen, die das Vormundschaftswesen zurück in die Obhut der Gemeinden geben will. Das Komitee aus den Reihen der SVP will im März rund 4000 Unterschriften einreichen.
Die nötigen 2000 Unterschriften für die kantonale Gesetzesinitiative seien innerhalb von zwei Wochen nach Sammelbeginn im Oktober 2015 zusammengekommen, teilte das Initiativkomitee am Dienstag mit. Dieses will am 4. März rund 4000 beglaubigte Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei einreichen.
Die Initiative verlangt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wieder von den Gemeinden geführt werden. Diese soll aus Fachpersonen und Gemeindevertreten bestehen. In kleineren Gemeinden sollen sich die Behörden überkommunal zusammenschliessen können.
Ist das Volksbegehren gültig, so kann das Schwyzer Stimmvolk innerhalb eines Jahres darüber abstimmen.
Dem Initiativkomitee gehören der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander sowie vier SVP-Kantonsräte an. Sympathisantin ist unter anderem die gebürtige Basler Schriftstellerin Zoë Jenny.
Die Initianten wollen laut eigenen Angaben, dass Entscheide im Bereich der Fürsorge wieder dort gefällt würden, wo sie anfielen, nämlich «bürgernah» in den Gemeinden. Bei der KESB würden 85 Prozent der Fälle korrekt ablaufen, betont das Komitee in einem Schreiben. In 15 Prozent der Fälle würde aber «weltfremd, laienhaft und arrogant» entschieden.
Mit der Einführung von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hatten die Kantone auf Geheiss des Bundes 2013 das Vormundschaftswesen reorganisiert. Im Kanton Schwyz übernahm das kantonale Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz sowie jenes in Innerschwyz die Aufgabe von den Gemeinden.
Der Gesetzgeber versprach sich von einer mit Fachleuten bestücken Behörde mehr Professionalität. Die neue Behörden kämpften zu Beginn vielerorts mit weit höheren Fallzahlen als erwartet und hatten Koordinationsprobleme.
Das Initiativkomitee bereitet zudem weiter eine eidgenössische Initiative zum Thema vor. Diese verlangt laut Mitteilung eine schweizweit einheitliche Lösung und will, dass der Schutz von Kindern und Erwachsenen wieder in die Hoheit der Gemeinden fällt.
Zudem wollen die KESB-Gegner verbieten, dass eine Behörde gegen den Willen der Betroffenen, deren Ehepartner, deren eingetragenen Lebenspartner, deren Verwandte ersten und zweiten Grades oder gegen den Willen von einer der betroffenen Person bezeichneten Person entscheiden kann. (sda)