Die Unterschriftensammlung für die Initiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» kann beginnen. Die Bundeskanzlei hat das Volksbegehren vorgeprüft und für gültig befunden.
Die Bundeskanzlei hat ihren Entscheid am Dienstag im Bundesblatt publiziert. Die Transparenz-Initiative verlangt, dass Parteien die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen offenlegen. Parteien müssen Geld- und Sachspenden von über 10'000 Franken pro Jahr und Person der Bundeskanzlei melden, welche die Information dann einmal im Jahr veröffentlicht.
Auch bei Wahl- und Abstimmungskampagnen, für die über 100'000 Franken aufgewendet wird, müssen Spenden von mehr als 10'000 Franken noch vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin gegenüber der Bundeskanzlei offengelegt werden. Diese muss die Informationen «rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung» veröffentlichen und nach dem Termin die Schlussrechnung publik machen.
Die Initiative verbietet zudem die Annahme anonymer Geld- und Sachspenden, allerdings kann das Gesetz Ausnahmen regeln. Verstösse sollen bestraft werden.
Dem Initiativkomitee geht es aber nicht darum, Spenden zu verbieten oder Kleinspender ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren, wie der Webseite zu entnehmen ist. Es will einzig, dass Grossspenden über 10'000 Franken deklariert werden.
Wird das Begehren an der Urne von Volk und Ständen angenommen, hat die Bundesversammlung gemäss Übergangsbestimmung drei Jahre Zeit zur Umsetzung der Initiative. Hält das Parlament diese Frist nicht ein, muss der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen innerhalb eines Jahres erlassen.
Mit der Initiative knüpft die SP an die Transparenz-Initiativen ihrer Jungpartei an. Die JUSO hatte zuletzt im Kanton Freiburg eine Initiative zur Offenlegung der Parteispenden eingereicht. In den Kantonen Aargau und Basel-Land war die Jungpartei an der Urne mit dem Begehren gescheitert. Bislang kennen einzig die Kantone Genf, Tessin und Neuenburg Transparenzregeln.
Im internationalen Vergleich ist die Schweiz in der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) das einzige Land ohne Regeln bei der Parteienfinanzierung. Erst im August wurde die Schweiz von der GRECO dafür kritisiert. Die Schweiz verweist zur Begründung auf ihr System der direkten Demokratie mit häufigen Volksbefragungen.
Das Initiativkomitee bestehend aus SP, Grünen, BDP, Piratenpartei, EVP sowie deren Jungparteien, der Jugendsession und Opendata.ch haben nun bis zum 26. Oktober 2017 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. Es nimmt dafür die Dienste von wecollect.ch in Anspruch.
Die – nach eigenen Angaben – unabhängige Non-Profit-Plattform hilft Unterschriften zu sammeln «für eine Politik der Umsicht». Dabei können Initiativen und Referenden direkt auf der Webseite unterzeichnet werden. Danach wird per Mail ein persönlicher Unterschriftenbogen zugestellt, der handschriftlich ausgefüllt werden muss und kostenlos ans Initiativkomitee geschickt werden kann. (sda)