Nach Eingriff an Säugling: US-Beschneider am Flughafen Zürich festgenommen
Mitte März kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall im Rahmen einer Beschneidung: Ein sechs Monate alter eritreischer Säugling musste nach der Vorhautentfernung in Spitalpflege gebracht werden. Dies ist an sich noch nicht aussergewöhnlich – nach einer Beschneidung kann es wie bei anderen Eingriffen vorkommen, dass die Blutung nicht sofort gestoppt werden kann oder sich eine Infektion ausbreitet.
In diesem Fall aber wurde die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Aarau beigezogen und danach Anzeige erstattet. Die Kinderschutzgruppe wird aktiv, wenn bei Kindern ein Verdacht besteht, dass sie «körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren», wie das Kantonsspital auf seiner Homepage schreibt. Zum Fall äussert sich das Spital nicht.
Vor rund zwei Wochen wurde der Mann, der die Beschneidung vorgenommen hatte, am Flughafen Zürich bei der Ausreise festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt nun eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Körperverletzung.
Der beschuldigte Mann ist US-Staatsbürger und dort wie auch in der Schweiz, Deutschland und Russland als Beschneider tätig. Das beschnittene Baby war nicht jüdisch. Dass er als Mann jüdischen Glaubens auch andere Kinder beschneidet, ist aber nicht ungewöhnlich: Verschiedene Mohalim, also jüdische Beschneider, halten das so, weil die jüdische Community klein ist.
Dringender Tatverdacht wegen Körperverletzung
«Der Beschneider wurde aufgrund des dringenden Tatverdachts vorläufig festgenommen, in den Kanton Aargau überführt und befragt», bestätigt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, Adrian Schuler. Anschliessend sei er wieder auf freien Fuss entlassen worden.
Ihm wurde Beschneidungsmaterial, Handy, Computer und Pass abgenommen. Nur den Pass hat er inzwischen wieder bekommen und ist in die USA zurückgekehrt.
Ob strafbar ist, was vorgefallen ist, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen, so Schuler. Insbesondere werde zu prüfen sein, ob die betreffende Person befugt war, einen solchen Eingriff in der Schweiz vorzunehmen. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Der angezeigte Mohel entgegnet gegenüber CH Media, der Arzt im Spital habe «keine Ahnung» gehabt. Das Kind habe bloss einige Tage lang etwas mehr geweint, ins Spital seien die Eltern nur zur Kontrolle gegangen. Er habe Fotos von den Eltern zugeschickt bekommen und die Wunde habe normal ausgesehen. Es sei ihm in der Einvernahme gesagt worden, man habe nähen müssen, was er nicht nachvollziehen könne.
Wenn die Kinderschutzgruppe eingeschaltet wird, wird der Fall in der Regel von mehreren erfahrenen Ärzten begutachtet. Der Mann sagt dennoch: «Wie viele Beschneidungen hat der Arzt in seinem Leben gemacht? Ich mache das seit 25 Jahren.» Auch Schmerzspray und -Crème habe er wie üblich angewendet.
Der Amerikaner stört sich zudem sehr daran, dass er am Flughafen verhaftet wurde. «Ich war erreichbar, warum haben sie mich nicht einfach vorgeladen?», fragt er. So sei es bei einer früheren Beanstandung in Luzern abgelaufen.
Beim Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) sagt Generalsekretär Jonathan Kreutner: «Der erwähnte Mohel ist nicht direkt einer jüdischen Gemeinde in der Schweiz angegliedert.» Er gehöre somit nicht zum engeren Kreis der Mohalim, welche in der Schweiz Beschneidungen durchführten.
Ein Kenner der jüdischen Community, welcher den Amerikaner persönlich kennt, sagt, er halte sich in Deutschland nicht an das dort geltende Gesetz, wonach die Beschneidung zwingend mit Betäubung stattfinden muss und von nicht-medizinischem Personal nur bei Säuglingen bis sechs Monate gemacht werden darf. Daher habe er in etlichen jüdischen Gemeinden Deutschlands Hausverbot. «Mich wundert die Anzeige nicht, die musste früher oder später kommen», sagt ein Schweizer Mohel. «Jeder macht einmal Mist, aber er macht es mit System. Und am Ende haben andere Mohels Probleme deswegen.»
Noch nie von einem Schweizer Gericht grundsätzlich entschieden
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit und Durchführung der männlichen Beschneidung. Also auch nicht, wer sie machen darf.
Frühere Anzeigen nach Beschneidungen haben noch nie zu einem Gerichtsverfahren geführt, worin über die Bedingungen für eine legale Beschneidung grundsätzlich ein Urteil gefällt worden wäre. Denn das Thema ist heikel.
«Staatsanwaltschaften reagieren auf Strafanzeigen im Zusammenhang mit Beschneidungen oft mit einer Nichtanhandnahmeverfügung», sagt Andreas Eicker, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Luzern. Er hat nach einer interkulturellen Tagung 2022 zum Thema Knabenbeschneidung die damaligen Beiträge in einem Buch gesammelt. («Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?», Stämpfli Verlag).
Mehr als 5000 Buben werden in der Schweiz jedes Jahr beschnitten: Ein Teil aus medizinischen Gründen zum Beispiel wegen einer Vorhautverengung, die meisten aus religiösen Gründen. Sowohl im Islam wie auch im Judentum ist die Beschneidung Tradition, selbst in nicht sehr religiös lebenden Familien.
Gemäss dem Zivilrecht treffen Eltern für das noch handlungsunfähige Kind die nötigen Entscheidungen «unter Berücksichtigung des Kindeswohls». Eicker sagt: «Ob eine Beschneidung dem Kindeswohl dient, ist im Einzelfall zu beurteilen.» Es gebe zwei Positionen: «Die einen sagen, nein, das Kind soll später selber entscheiden. Die anderen sagen, ja, die Beschneidung fördert die Integration in die Familie und Glaubensgemeinschaft und schützt vor Ausgrenzung.»
Vorstösse für eine Regelung gibt es immer wieder
Wäre es nötig, dass es gesetzlich geregelt ist? Die weibliche Beschneidung ist seit 2012 im Gesetz verankert (beziehungsweise verboten). «Gerade, weil der Gesetzgeber die männliche Beschneidung nicht explizit geregelt hat, legen manche dies so aus, dass sie demnach straflos ist», sagt Eicker. «Andererseits erfasst aber der Tatbestand der Körperverletzung grundsätzlich auch die Beschneidung.»
2012 und 2017 haben zwei Nationalräte die Beschneidung in je einer Interpellation aufgegriffen. Doch der Bundesrat antwortete: 2015 habe die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zuhanden der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit die gesundheitlichen Risiken sowie den präventivmedizinischen Nutzen der nicht medizinisch indizierten Knabenbeschneidung erhoben. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass «aufgrund der verfügbaren medizinischen Evidenz» kein Anlass bestehe, in befürwortendem oder ablehnendem Sinne zu Knabenbeschneidungen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat schloss sich dem an.
Ein Schweizer Mohel findet hingegen: «Wir sollten eine Lösung finden, damit die rechtlichen Regeln zur Beschneidung klar sind.» Auch der Strafrechtsprofessor sagt: «Die seit Jahren nicht abreissende Diskussion könnte für eine klare Regelung und damit mehr Rechtssicherheit sprechen.»
Und selbst der nun angezeigte US-Mohel findet: «Die Beschneidung muss in der Schweiz geregelt werden.» Er wisse nun nicht, wann er das nächste Mal in der Schweiz mit einer Verhaftung rechnen müsse.
(aargauerzeitung.ch)
