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Verdingkinder: Bund prüft weitere 470 Gesuche um Solidaritätsbeiträge

Verdingkinder: Bund prüft weitere 470 Gesuche um Solidaritätsbeiträge

18.11.2020, 12:08
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Ehemalige Verdingkinder erhalten einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken. Sie sollen deswegen keine Renteneinbussen hinnehmen müssen, finden mehrere Parlamentskommissionen. (Archivbild)
Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen: Zehntausende Schicksale. Bild: KEYSTONE

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können beim Bund seit 1. November unbefristet Gesuche für Solidaritätsbeiträge einreichen. Der Bund prüft derzeit weitere 470 Gesuche, die seither eingegangen sind.

Diese Zahl der neuen Gesuche teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Grundlage der Beiträge ist das Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG). Zunächst wurde für das Einreichen der Gesuche eine Frist bis 31. März 2018 gesetzt.

Räte strichen Frist

In der Sommersession entschied das Parlament dann aber, diese Frist ersatzlos zu streichen. Es tat dies mit Rücksicht auf Opfer, die wegen ihres fortgeschrittenen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage waren, innerhalb der Frist ein Gesuch einzureichen.

Bis zum Ablauf der zunächst gesetzten Frist hatte das zuständige Bundesamt für Justiz knapp 9100 Gesuche erhalten. Rund 96 Prozent davon wurden gutgeheissen. Die Absenderinnen und Absender erhielten je einen Betrag von 25'000 Franken ausbezahlt.

Ausserparlamentarische Kommission

Die Prüfung von Gesuchen um Solidaritätsbeiträge ist mit dem Parlamentsentscheid eine Aufgabe auf unbestimmte Zeit geworden. Der Bundesrat hat daher entschieden, die Beratende Kommission, die das Bundesamt für Justiz bei der Bearbeitung der Gesuche unterstützt, zu einer ständigen ausserparlamentarischen Kommission zu machen.

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2021 angepasst. Die Kommission besteht aus sieben bis neun Personen. Von diesen müssen gemäss Verordnung drei oder vier selber Betroffene oder Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sein.

Die Kommission äussert sich zu Fragen des Vorgehens, zu Grundsatzfragen, aber auch zu Gesuchen, die heikle Fragen aufwerfen, wie es in der Mitteilung zur Verordnungsanpassung hiess.

Verdingt, in Heimen, in Strafanstalten

Laut dem Bund wurden bis 1981 zehntausende Kinder und Jugendliche von Behörden auf Bauernhöfe als billige Arbeitskräfte verdingt, in streng geführte Heime oder in geschlossene Einrichtungen, zum Teil auch ohne Gerichtsentscheid in Strafanstalten fremdplatziert. Die Wiedergutmachung gegenüber ihnen regelt das AFZFG. (aeg/sda)

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Verdingkinder: Ein düsteres Kapitel der Schweizer Geschichte
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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Maya Eldorado
18.11.2020 14:05registriert Januar 2014
Ein ehemaliger Schulkollege von mir wurde verdingt. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät. Er ist schon lange gestorben.
Der Grund: Als kleiner Bub wollte er seiner Mutter helfen. Sie hatten oft kaum genug zu essen. Da ging er nachts Geld einsammeln von den Milchkesselideckeln, die die Menschen herausstellten für den Milchmann Morgen früh.
Die Gemeinde hat ihn dann verdingt, statt dass sie ihm einen kleinen Job besorgten, um seiner Mutter zu helfen.
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Triple
18.11.2020 14:48registriert Juli 2015
Ein ganz schwarzes Kapitel unserer Geschichte. Mit Geld kann man das geschehene zwar nicht wettmachen. Aber wenigstens wird das Unrecht anerkannt und das Leid welches damit verursacht wurde ein wenig gedämpft. Auch wenn ich in keiner Weise betroffen bin, für diese Tat unseres Landes schäme ich mich aufs tiefste.
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Walti Rüdisüli
18.11.2020 13:48registriert März 2015
Richtig so, das soll niemals in Vergessenheit geraten.
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