Wer Homosexuelle öffentlich pauschal verunglimpft, soll strafrechtlich verfolgt werden können. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Antirassismus-Strafnorm zu erweitern. Damit möchte er Schwule, Lesben und Transsexuelle vor Diskriminierung schützen.
Mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) angenommen, mit 102 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach er sich für eine Standesinitiative des Kantons Genf mit demselben Ziel aus. Die Vorstösse gehen nun an den Ständerat. Dessen Rechtskommission hatte eine Änderung abgelehnt.
Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.
Nach dem Willen Reynards und des Kantons Genf soll künftig auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar sein. Reynard möchte nur die Antirassismus-Strafnorm ergänzen, der Kanton Genf zusätzlich die Bundesverfassung.
Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der SVP und der FDP argumentierten, die Verfassung verbiete schon heute die Diskriminierung aufgrund der Lebensform. Darunter falle auch die sexuelle Ausrichtung. Eine explizite Erwähnung sei nicht nötig.
Gesellschaftliche Toleranz gegenüber Minderheiten könne ohnehin nicht mit dem Strafrecht verordnet werden, befand Christa Markwalder (FDP/BE). Pirmin Schwander (SVP/SZ) wies darauf hin, dass die Antirassismus-Strafnorm als Anpassung an Völkerrecht konzipiert worden sei. Eine Erweiterung werde auf internationaler Ebene nicht diskutiert. Oskar Freysinger (SVP/VS) erklärte, als SVP-Mitglied werde er systematisch verunglimpft. Das sei auch nicht strafbar.
Reynard rief dazu auf, Homophobie nicht zu banalisieren. Er erinnerte an die hohe Suizidrate bei homosexuellen Jugendlichen. Der Rat habe nun Gelegenheit, ein starkes Zeichen zu setzen.
Zwar sei in der Verfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform untersagt, doch sehe das Gesetz bei homophoben Äusserungen keine Strafverfolgung vor. Eine Änderung sei aus juristischen und ethischen Gründen nötig.
Die Antirassismus-Strafnorm gibt es seit 1995. Das Volk hatte sie mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 55 Prozent angenommen. Mit den Vorstössen trägt der Nationalrat auch einer Petition aus der Jugendsession zu den Rechten Homosexueller Rechnung. Diese hat er jedoch abgelehnt. (sda)