Mindestens 80 Putin-Spione in der Schweiz – der Bund schaut weg
Es ist amtlich verbrieft: Hierzulande treiben zahlreiche ausländische Spione ihr Unwesen. «Die Spionagebedrohung in der Schweiz bleibt hoch», schreibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem jüngsten Lagebericht.
«Die hybride Konfliktführung gegen westliche Staaten hat zugenommen – quantitativ und qualitativ», teilt der NDB auf Anfrage mit. Zu deren Mitteln zählen neben Cyberangriffen, Sabotage und Beeinflussungsaktivitäten auch Spionage als «bevorzugtes Werkzeug staatlicher Akteure».
Die Schweiz sei von Spionage mehrfach betroffen: als Ziel, als Operationsraum und als potenzieller Ausgangspunkt für Aktionen gegen Dritte. Die grösste Bedrohung gehe von russischen Nachrichtendiensten aus, so der NDB:
In früheren Lageberichten bezifferte der NDB die Anzahl russischer Nachrichtendienstmitarbeitender hierzulande auf rund 80 – über ein Drittel des in Bern und Genf akkreditierten diplomatischen Personals Russlands.
Der Umgang der Bundesbehörden mit dieser Bedrohung sorgt nun für Kritik aus der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Dieses sechsköpfige Gremium aus Mitgliedern von National- und Ständerat nimmt die parlamentarische Oberaufsicht über die Nachrichtendienste wahr. In ihrem soeben publizierten Jahresbericht konstatiert die Delegation einen «weiterhin erheblichen Handlungsbedarf». Sie warnt vor einem «steigenden Risiko», dass die Schweiz zu einem «Hotspot für nachrichtendienstliche Tätigkeiten» wird.
Falsche Gewichtung der Interessen
Zufrieden berichtet die Delegation zwar: Alle involvierten Stellen erkennen die steigende Spionagebedrohung, stellen konkrete Aktivitäten fest und arbeiten besser zusammen. Doch widerspiegele sich die verschärfte Bedrohungslage «in den konkreten Abwehrmassnahmen bislang noch zu wenig».
Besonders hart geht die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem Aussendepartement EDA ins Gericht. Sie kritisiert «die Gewichtung der sicherheits- und aussenpolitischen Interessen» im Umgang mit ausländischer Spionageaktivität auf Schweizer Boden.
Dies zeige sich daran, dass die Schweiz in den vergangenen Jahren nur in Einzelfällen Personen aufgrund von Spionageaktivitäten ausgewiesen hat. Ähnlich präsentiert sich das Bild, wenn es darum geht, diplomatischem, konsularischem oder technischem Personal aus dem Ausland eine Akkreditierung zu gewähren – oder zu verweigern.
Dafür zuständig ist das Staatssekretariat im Aussendepartement EDA. Es bezieht zwar den NDB und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein, trifft den finalen Entscheid über die entsprechenden Gesuche der Entsendestaaten jedoch selbst.
Europa weist aus, die Schweiz bleibt diskret
Offenbar setzt sich das EDA dabei regelmässig über die sicherheitspolitischen Bedenken des Nachrichtendienstes hinweg – auch bei Personen, bei denen eine Spionagetätigkeit als gesichert gelten kann. Bei einer «relevanten Zahl von Fällen» ist das Aussendepartement den Empfehlungen des Nachrichtendiensts nicht gefolgt, einen Postenantritt abzulehnen, so die Geschäftsprüfungsdelegation.
Während andere europäische Staaten nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 öffentlichkeitswirksam hunderte russische Diplomaten mit Geheimdiensthintergrund ausgewiesen haben, hielt der Bundesrat an der Praxis der Einzelfallprüfung fest. Kam es doch zu Ausweisungen, wurden diese diskret und für den fehlbaren Staat gesichtswahrend über diplomatische oder nachrichtendienstliche Kanäle abgewickelt.
Gegenüber der Geschäftsprüfungsdelegation begründete das Aussendepartement diese Zurückhaltung mit aussenpolitischen Überlegungen und dem Risiko von Gegenmassnahmen durch den Entsendestaat. Konkret: dem Ausweisen von Schweizer Diplomaten. Das EDA wies die Geschäftsprüfungsdelegation auf negative Folgen solcher Retourkutschen für die im internationalen Vergleich personell eher kleinen Schweizer Botschaften hin – etwa bei konsularischen Aufgaben oder der Ausübung von Schutzmachtmandaten.
«Vorhandene Möglichkeiten effektiv nutzen»
Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation ist die Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi. Es ist ein politisch sensibles Amt, dessen Träger sich gemäss der Gepflogenheit zurückhalten mit politischen Wertungen. So auch Gössi. Sie sagt: «Es ist evident, dass sich die Sicherheitslage verschärft hat und damit das Risiko von Spionage in der Schweiz steigt.» Deswegen sei die GPDel der Ansicht, dass sicherheitspolitische Überlegungen bei der Einzelfallbeurteilung gestärkt werden müssen.
Die vorhandenen Handlungsmöglichkeiten gegen Spionageaktivitäten müssten effektiv genutzt werden, sagt Gössi. Generell müsste in dieser Frage den sicherheitspolitischen Interessen ein höheres Gewicht beigemessen werden. Dafür müssten auf politischer Ebene Leitlinien und Abwägungskriterien festgelegt werden: entweder durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrats (bestehend aus Verteidigungs-, Aussen- und Justizminister) oder durch den Gesamtbundesrat.
Bald muss der Bundesrat Antworten liefern
Das Aussendepartement beantwortet detaillierte Fragen dieser Redaktion zur Kritik aus der Geschäftsprüfungsdelegation nicht. «Das Staatssekretariat EDA kommuniziert nicht öffentlich über die Gesuche von diplomatischem oder konsularischem Personal», heisst es lediglich. Man informiere die GPDel gemeinsam mit dem NDB über diese Geschäfte.
Der Nachrichtendienst hält fest, dass das frühzeitige Erkennen und Verhindern von Spionage und anderen Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zu seinem gesetzlichen Auftrag gehören. «Die Wirksamkeit der Spionageabwehr bemisst sich aus nachrichtendienstlicher Sicht nicht allein an Ausweisungen, sondern aus einem Mix aus Aufklärung, Sensibilisierung und operativen nachrichtendienstlichen Massnahmen», ergänzt der NDB.
Im Parlament macht sich schon länger Unmut über die zurückhaltende Praxis des Bundes bei der Spionageabwehr breit. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrats verlangte per Motion eine «konsequente Ausweisung ausländischer Spione». Beide Kammern stimmten dem Vorstoss vor zwei Jahren deutlich zu. Die Landesregierung hatte die Motion zur Annahme empfohlen – mit der Einschränkung, dass sie nicht von der Praxis der Einzelfallprüfung abrücken werde.
Nun muss der Bundesrat bis im Mai aufzeigen, wie er der Forderung des Parlaments nachkommt. Will er die zurückhaltende Praxis aufrechterhalten, muss er glaubwürdige Antworten finden auf die von der Geschäftsprüfungskommission geäusserte Kritik. (aargauerzeitung.ch)
