Schweiz
International

Kritik an Verbot des Aussendepartements gegen Flugzeugbauerin Pilatus

Beamter fällte Pilatus-Verbot – bürgerliche Politiker verärgert

10.07.2019, 10:2610.07.2019, 10:41
Mehr «Schweiz»
ARCHIV - ZUR EINREICHUNG DER KORREKTUR-INITIATIVE STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Ein PC-21 der Pilatus Flugzeugwerke bei Stans im Kanton Nidwalden wird am Freitag 5.Oktober  ...
Flugzeugbauerin Pilatus geht gegen ein umstrittenes Verbot vor das Bundesverwaltungsgericht (Archivbild). Bild: KEYSTONE

Die Flugzeugbauerin Pilatus aus Stans darf keine Dienstleistungen mehr für Trainingsflugzeuge in Saudi-Arabien erbringen. Gefällt hat diesen Entscheid nicht Ignazio Cassis – der Vorsteher des Amtes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – sondern ein Beamter auf tiefer Hierarchiestufe.

Kritik kommt insbesondere von bürgerlicher Seite. Es wird argumentiert, dass der Entscheid negative Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft mit sich ziehen kann. Der Fall beschäftigt nun die Geschäftsprüfungskommission (GFK) des Nationalrates.

Das Verbot für Pilatus, das Wartungsarbeiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten an den PC-21-Trainingsfliegern nicht mehr erlaubt, ruft die GFK auf die Matte. Das Aussendepartement ist der Ansicht, dass damit gegen das Gesetz über im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen (kurz: Söldnergesetz) verstossen wird.

Pilatus wehrt sich gegen das vom EDA ausgesprochene Verbot, Flugzeuge an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate auszuliefern. Im Bild Pilatus-Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk. ( ...
Oskar J. Schwenk – der Verwaltungsratspräsident von Pilatus (Archivbild).Bild: KEYSTONE

Pilatus wehrt sich gegen den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht. Wird das Verbot nicht aufgehoben, gibt es für Oskar J. Schwenk zwei Möglichkeiten: Entweder das Militärgeschäft wird ins Ausland verlagert, oder das Geschäft wird verkauft – in beiden Fällen gingen Schweizer Arbeitsplätze verloren.

Umstrittener Entscheid

Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) stört sich daran, «dass ein Sektionschef ohne Einbezug des Gesamtbundesrats eine Verfügung erlassen kann, die möglicherweise negative Auswirkungen auf die ganze Schweizer Exportbranche hat». Die Tatsache, dass der Entscheid nicht vom Departements- oder Direktionschef gefällt wurde, ist jedoch nicht der einzige Kritikpunkt am Entscheid. Pilatus erhielt im vergangenen Jahr nämlich eine Generalausfuhrbewilligung für Unterhalt und Lieferung von Ersatzteilen. Die Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Aussendepartement.

Die Problematik im vorliegenden Fall liegt an sich widersprechenden Gesetzen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft entschied auf Grundlage des Güterkontrollgesetzes. Das EDA wiederum beruft sich auf einen Verstoss gegen das Söldnergesetz. Die GPK wird nun eingesetzt, um die Verwirrung aufzulösen.

Grund für das Söldnergesetz

Das seit September 2015 in Kraft getretene Gesetz soll verhindern, dass sich private Firmen mit Schweizer Sitz an militärischen Konflikten im Ausland beteiligen können. Auslöser war die britische Firma Aegis: Die Söldnerfirma gründete 2010 in der Schweiz eine Holding. Seit 2015 müssen Firmen, die private Sicherheitsleistungen anbieten, ihre geschäftlichen Aktivitäten dem Aussendepartement melden.

Seit Inkraftsetzung wurde in zwölf Fällen ein Verbot ausgesprochen. Betroffen waren beispielsweise Unternehmen, die logistische Unterstützung an Streitkräfte im Nahen Osten angeboten haben. Dieselbe Begründung kam vom Aussendepartement im Falle von Pilatus.

Das EDA weist die Kritik von sich: Verbotsentscheide seien nicht vom Gesamtbundesrat zu fällen. Zudem sei Ignazio Cassis im Fall Pilatus stets auf dem neuesten Stand der Dinge gewesen. Das EDA behielt es sich bei der Vergabe der Generalausfuhrbewilligung vor, die Bestimmungen des Söldnergesetzes blieben uneingeschränkt anzuwenden. (chmedia/mim)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Flying V – das neuartige Flugzeug-Konzept der Zukunft
1 / 6
Flying V – das neuartige Flugzeug-Konzept der Zukunft
Bild: tudelft.nl
quelle: tudelft.nl
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Die Schweizer Armee präsentiert erste F/A-18-Pilotin
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
22 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Apostel des Glücks - Der Florist
10.07.2019 12:24registriert Januar 2019
Jemandem schon aufgefallen, dass Arbeitsplätze langsam mehr Rechte haben als Menschen?
9624
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hierundjetzt
10.07.2019 11:12registriert Mai 2015
Pilatus will *schon wieder* abwandern? Spannend. Und dann, wohin? Ins pöse Tütschland? Indien? China.

Dermassen lächerlich diese Innerschweizer. Neutral aber nur am 1. August. Danach ist man wieder frei von jeglichem Balast der Bundesverfassung und 1648 und gschäftet munter weiter mit Diktaturen
13892
Melden
Zum Kommentar
avatar
fireboltfrog
10.07.2019 12:49registriert Januar 2018
Oskar J. Schwenk verkörpert offensichtlich überhaupt nicht die Werte der Schweiz, zudem scheint ihm Moral und Einsicht zu fehlen. Gleichzeitig auch logisch das die Rüstungsindustrie Krieg gut findet. Wenn wir hier von Verbündeten reden, fände ich kann man darüber sprechen ob man die auch während Kriegen belieft, aber Saudi Arabien wird von einem Diktator gleitet der willkürlich Leute umbringen lässt, welche ihm nicht passen.
5123
Melden
Zum Kommentar
22
Iran verschärft Kontrollen gegen Kopftuchverstösse

Irans berüchtigte Sittenwächter gehen wieder verschärft gegen Kopftuchverstösse vor. Nach Beginn der landesweiten Polizeiaktion am vergangenen Samstag berichteten zahlreiche Frauen von verstärkten Kontrollen in den Metropolen.

Zur Story