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Schweizer zu 30 Jahren Haft in Italien verurteilt: Urteil bestätigt

Schweizer zu 30 Jahren Haft in Italien verurteilt: Gericht bestätigt Urteil

Ein italienisches Berufungsgericht hat die Verurteilung eines Schweizers zu 30 Jahren Haft bestätigt.
29.03.2026, 07:3329.03.2026, 07:33

Der heute 68-Jährige soll im Jahr 1974 Urheber eines rechtsextremistisch motivierten Bombenanschlags auf der Piazza della Loggia in Brescia gewesen sein.

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Auf der Piazza della Loggia wurde 1974 der Anschlag verübt.Bild: www.imago-images.de

Das Berufungsgericht habe die Beschwerde des Schweizers für unzulässig erklärt, meldete die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag. Der Beschuldigte, der seit Jahren unter einer neuen Identität in der Schweiz lebt, habe geltend gemacht, das Mandat seines Pflichtverteidigers nie offiziell erteilt und auch keinen Kontakt zu ihm gehabt zu haben, was eine Prüfung der Beschwerde verunmögliche.

Generalstaatsanwalt Guido Rispoli kritisierte seinerseits eine bewusste Entscheidung des Beschuldigten, nicht am Verfahren teilzunehmen. Es habe sich nicht um eine Unkenntnis des Verfahrens gehandelt, plädierte er. Eine Ansicht, die vom Richter geteilt wurde.

Damals 16 Jahre alt

Der Verurteilte besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft. Zum Zeitpunkt des Anschlags war er 16 Jahre alt. Am 28. Mai 1974 waren acht Menschen ums Leben gekommen und über 100 Personen verletzt worden. Vergangenen April hatte das Jugendgericht der lombardischen Stadt den Schweizer verurteilt.

Laut dem Gericht habe er die Bombe während einer Gewerkschaftskundgebung gegen den neofaschistischen Terrorismus in der lombardischen Stadt platziert. Der Anschlag wird der rechtsextremen Organisation Ordine Nuovo zugeschrieben.

In erster Instanz war der Schweizer auf der Grundlage von übereinstimmenden Indizien verurteilt worden, insbesondere der Aussagen eines ehemaligen Aktivisten von Ordine Nuovo, dem er sich anvertraut haben soll. Zudem habe eine Fotografie aus der damaligen Zeit seine Anwesenheit am Tatort bestätigt.

Der 68-Jährige hat noch die Möglichkeit einer Kassationsbeschwerde. Die Schweizer Justiz hat jedoch bereits eine Auslieferung nach Italien ausgeschlossen, mit der Begründung, die Taten seien verjährt. (sda/ans)

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