Schweiz
Islamischer Staat (IS)

Schweizer Geheimdienst greift in Asylverfahren ein – wegen Terrorgefahr

ARCHIV - ZUM RUECKGANG DER ASYLGESUCHE IM ZWEITEN QUARTAL IN DER SCHWEIZ STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG. - Ein Asylsuchender macht ein Foto, aufgenommen an einem Rundgang im Asy ...
Seit 2010 nimmt die Zahl der Asylgesuche, die der NDB überprüft, laufend zu.Bild: KEYSTONE

Schweizer Geheimdienst greift in Asylverfahren ein – wegen Terrorgefahr

Wie viele potenzielle islamistische Attentäter gelangen als Flüchtlinge getarnt in die Schweiz? Der «Sonntagsblick» nennt Zahlen.
19.03.2017, 11:0819.03.2017, 11:19
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Ein unter Führung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) publizierter Bericht bringt ans Licht: Bei insgesamt 14 Asylbewerbern sahen die Behörden im letzten Jahr ein Sicherheitsrisiko und empfahlen die Ablehnung des Asylgesuches.

Zahlen, die dem SonntagsBlick vorliegen, zeigen zudem: Seit 2010 empfahl der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bei insgesamt 41 Dossiers die Ablehnung des Asylgesuchs. Dies, weil der Geheimdienst bei den überprüften Personen «relevante Sicherheitsbedenken» hatte.

Der NDB wies deshalb das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf ein «potenzielles Sicherheitsrisiko» hin und empfahl die Ablehnung der Gesuche. Bei den rund 27'000 Asylgesuchen, die im letzten Jahr in der Schweiz eingereicht wurden, schaute der NDB bei 5202 Dossiers ganz genau hin.

Jetzt auf

Seit 2010 nimmt die Zahl der Asylgesuche, die der NDB überprüft, laufend zu: Während es 2010 noch 1870 Dossiers waren, waren es 2014 schon 2488.

Wegweisung trotz Sicherheitsrisiko schwierig

Das SEM «hält sich grundsätzlich an die Empfehlungen des NDB», wie Sprecher Martin Reichlin auf Anfrage von SonntagsBlick sagt. Nach einem negativen Asylentscheid aufgrund der Einschätzung des NDB erhalten die Personen dann einen sogenannten Wegweisungsentscheid. Sie müssen theoretisch das Land verlassen.

Das Problem: Die Wegweisung kann in der Regel nicht vollzogen werden. Etwa weil die Personen aus Ländern wie Syrien stammen. Weil Folter oder Todesstrafe drohen, darf die Schweiz gemäss Völkerrecht niemanden dorthin ausschaffen.

(aargauerzeitung.ch)

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