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Härkingen SO wehrt sich erfolgreich gegen Standplatz für Fahrende

Die Gemeinde Härkingen SO will, dass die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone umgeteilt wird.
Die Gemeinde Härkingen SO will, dass die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone umgeteilt wird.Bild: google maps

Härkingen SO wehrt sich erfolgreich gegen Standplatz für Fahrende

21.05.2026, 15:5821.05.2026, 16:06

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat im Streit um das ehemalige Werkhof-Areal in Härkingen zugunsten der Gemeinde geurteilt. Die Richter hiessen die Beschwerde der Gemeinde gut, die sich damit erfolgreich gegen einen vom Kanton geplanten Standplatz für Fahrende wehrt.

Die Gemeinde Härkingen strebt die Umzonung des Grundstücks an, auf dem der Kanton bis ins Jahr 2021 einen Werkhof betrieb. Es soll von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone umgeteilt werden.

Die Gemeinde will auf diesem Weg den vom Regierungsrat geplanten Standplatz für Schweizer Fahrende zu verhindern. Eigentümer des Grundstücks ist der Staat Solothurn.

Der Regierungsrat lehnte diese Umzonung im Dezember 2025 als Genehmigungsbehörde ab. Er rechtfertigte seinen Entscheid mit eigenen Absichten, auf dem Areal den Halteplatz einzurichten.

Das Verwaltungsgericht widerspricht im Urteilt dieser Haltung des Regierungsrats. Die Richter stellten fest, dass der Kanton seine Rolle als unabhängige Genehmigungsinstanz missachtet und ein eigennütziges Sonderinteresse vertreten habe. Dies steht im Urteil, das die Gemeinde auf ihrer Webseite veröffentlichte.

Einsprache versäumt

Als Grundeigentümer hätte der Kanton laut Verwaltungsgericht bereits während der öffentlichen Auflage Einsprache gegen die Umzonung erheben müssen. Dies habe er jedoch versäumt. Die blosse Planungsabsicht für einen künftigen Halteplatz entfalte keine rechtliche Vorwirkung.

Der Staat Solothurn muss die Verfahrenskosten tragen und der Gemeinde Härkingen eine Parteientschädigung in der Höhe von rund 8660 Franken bezahlen.

Der Gemeinderat nahm das Urteil nach eigenen Angaben «erfreut» zur Kenntnis. Der Kanton kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Die «Solothurner Zeitung» berichtete am Donnerstag zuerst darüber. (VWBES.2026.12 vom 15.05.2026) (sda)

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