Ausstandsbegehren von Brian Keller gegen Gutachterin abgewiesen
Eine vom Zürcher Obergericht für ein Gutachten beauftragte Ärztin muss im Zusammenhang mit einem Verfahren von Brian Keller nicht in den Ausstand treten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Das Bundesgericht lässt die von Brian Keller geltend gemachten Ausstandsgründe gegenüber einer für ein Gutachten engagierten Ärztin nicht gelten. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil hervor. Die Psychiaterin soll eine Expertise zur zwangsweisen Fixierung und Medikation von Brian im Jahr 2011 verfassen.
Damals war Brian 16 Jahre alt. Er wurde in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich während 13 Tagen fixiert und mit verschiedenen Medikamenten ruhig gestellt. Gegen drei Ärzte läuft deshalb ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung.
Abweichung vom Gutachten
Das Bundesgericht wies den Fall nach einem ersten Urteil im Juni 2023 an das Zürcher Obergericht zurück. Es bemängelte, dass aus den vorinstanzlichen Ausführungen nicht hervor gehe, welche Rolle und welches Gewicht dem Gutachten eines Sachverständigen zugekommen sei.
Es bestätigte die Rüge von Brian, dass das Obergericht nicht dazu Stellung genommen habe, ob und allenfalls weshalb dem Gutachten nicht gefolgt werden könnte. Der Arzt war zum Schluss gelangt, die Fixierung sei nicht verhältnismässig gewesen. Die drei Ärzte wurden damals freigesprochen. (Urteil 7B_879/2024 vom 21.2.2025) (dab/sda)