Der Kindsmörder von Erlach BE bleibt verwahrt. Die Massnahme sei verhältnismässig, befand das Bundesgericht und wies die Beschwerde des Mannes gegen einen Entscheid des bernischen Obergerichts ab.
Das öffentliche Sicherheitsinteresse überwiege das Interesse auf persönliche Freiheit des Mannes, heisst es in dem am Freitag publizierten Urteil. Selbst wenn man in Betracht ziehe, dass der Mann schon seit über 33 Jahren hinter Gittern sitze, sei die Verwahrung nicht unverhältnismässig.
Der Mann sass 1989 bereits wegen sexueller Handlungen mit Kindern hinter Gittern, als er einen Hafturlaub zur Tat von Erlach im Berner Seeland nutzte. Er missbrauchte und tötete ein zehnjähriges Mädchen. Die Tat bewegte die ganze Schweiz.
Die Freiheitsstrafe von 16 Jahren sass der Mann vollumfänglich ab. Danach wurde er in eine stationäre therapeutische Massnahme überführt. Später kamen die Behörden zum Schluss, die Therapie sei aussichtslos. 2018 beantragten sie die Verwahrung.
Diese wurde vom Regionalgericht in Bern 2020 ausgesprochen – zu Recht, wie das bernische Obergericht ein Jahr später entschied.
Der Mann ist mittlerweile Mitte 50 und lebt nach wie vor in der Berner Justizvollzugsanstalt Thorberg. Er wehrte sich gegen die Verwahrung und verlangte die bedingte Entlassung aus dem Massnahmenvollzug mit der Verpflichtung, sich während der Probezeit ambulant behandeln zu lassen.
Schliesslich habe er in der Therapie Fortschritte erzielt und sei nicht rückfallgefährdet. Auch treffe es nicht zu, dass er pädophil sei. Das sei eine Fehldiagnose.
Anders sah es das Obergericht und stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Nach wie vor bestehe eine sehr hohe Rückfallgefahr für Gewalt- und Sexualdelikte. Das Bundesgericht stellt sich im nun vorliegenden Urteil hinter das Obergericht, womit die Verwahrung rechtskräftig werden kann. (sda/meg)