Plötzlich ging es schnell. Seit mehreren Jahren wird darüber gesprochen, dass das Schweizer Sexualstrafrecht teilweise veraltet ist und überarbeitet werden muss. Vor einem Jahr entschied die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, den Revisionsbedarf vertieft zu prüfen. Am Montag dann war er überraschend da: Der Vorschlag für ein überarbeitetes Bundesgesetz.
Im Kern der Debatten rund um die Revision des Sexualstrafrechts stand das Konsensprinzip. Frauenrechtsorganisationen, Aktivistinnen, Opferberatungsstellen, wie auch viele Politikerinnen und Politiker forderten, dass künftig dann der Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt ist, wenn eine sexuelle Handlung nicht einvernehmlich passiert. Bisher unterscheidet das Strafgesetz zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Zweiteres ist erfüllt, wenn «eine Person des weiblichen Geschlechts» unter Anwendung von Gewalt oder Drohung zu Geschlechtsverkehr gezwungen wird.
Konkret heisst das: Nur eine vaginale Penetration unter Gewaltanwendung und gegen den Willen einer Frau gilt als Vergewaltigung. Andere «beischlafähnliche Handlungen» gegen den Willen einer Person und unter Gewaltanwendung fallen unter den Begriff sexuelle Nötigung. Laut dem Strafgesetzbuch keine Vergewaltigung ist es, wenn das Opfer männlich ist. Ebenfalls nicht als Vergewaltigung und auch nicht als sexuelle Nötigung gelten jene Fälle, wo ein Opfer keinen Sex will, sich aber nicht aktiv dagegen wehrt oder wehren kann.
So viel zur Vorgeschichte. In dem am Montag publizierten Gesetzesentwurf findet sich allerdings keine Zeile zum geforderten Konsensprinzip. Stattdessen schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vor, den neuen Strafbestand des «sexuellen Übergriffs» einzuführen.
Eingebracht von FDP-Ständerat Andrea Caroni geht es dabei darum, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person auch dann bestraft werden können, wo keine Gewalt oder Drohung im Spiel ist. In dem Fall droht der Täterschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist der Frust gross. Cyrielle Huguenot, Kampagnenleiterin für Frauenrechte bei der Schweizer Sektion sagt: «Es ist über eineinhalb Jahre her, seit wir die Forderung auf Tapet gebracht haben, Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung anzuerkennen. Dass diese Forderung jetzt nicht einmal als Variante im Vorentwurf zum neuen Gesetz aufgeführt wurde, ist eine grosse Enttäuschung.»
Im Sommer 2019 lancierte Amnesty die Kampagne «Erst ja, dann Ahh», mit der sie das Bewusstsein schärfen wollte, dass es für jede sexuelle Handlung die gegenseitige Zustimmung braucht. Dies unter anderem auch auf der Grundlage einer Untersuchung des Forschungsinstituts gfs.bern. Darin wurden zum ersten Mal genauere Zahlen zur Verbreitung sexueller Belästigung und Gewalt in der Schweiz geliefert.
Das Ergebnis schockierte viele: In der repräsentativen Umfrage von 4500 Frauen ab 16 Jahren gaben 22 Prozent der Befragten an, schon einmal ungewollte sexuelle Handlungen erlebt zu haben. 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der Betroffenen erstatteten nach sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei.
Amnesty Schweiz Mitarbeiterin Huguenot stört, dass laut dem Gesetzesentwurf bei nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr neu zwischen einem sexuellen Übergriff und einer einer Vergewaltigung unterschieden werden soll. Ersteres stellt nur ein Vergehen dar, während eine Vergewaltigung als Verbrechen gilt und mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
Damit werde sozusagen eine «echte und unechte Vergewaltigung» geschaffen, wobei das Strafmass vom Verhalten des Opfers abhänge und ob es sich gewehrt habe oder nicht. «Diese Art, sexueller Gewalt zu begegnen, ist veraltet und verkennt die Realität. Das Signal, das an die Opfer gesendet wird, kann verheerend sein: Wenn sie sich nicht gewehrt haben, wird der Übergriff als weniger schwerwiegend angesehen», kritisiert Huguenot.
Beat Rieder, Ständerat der Mitte Fraktion, präsidiert die zuständige Rechtskommission. Den Entscheid, das Konsensprinzip aus dem Gesetzesentwurf zu kippen, erklärt er so: «Die Zustimmungsvariante ist in der Lehre und Praxis unseres Landes kaum vertieft geprüft worden. Auch in Schweden fehlt es in der Strafjustiz noch an Erfahrung mit dieser Zustimmungsvariante. Diese sollte man abwarten.»
Müsste die mutmassliche Täterschaft beweisen, dass sie unschuldig ist, könnte dies einer Umkehr der Beweislast gleichkommen, so Rieder. «Das wäre eine Verletzung der Unschuldsvermutung.» Er als Strafverteidiger sähe für diesen Fall enorme praktische Probleme auf die Strafjustiz zukommen. Eine Umkehr der Beweislast könnte dann auch bei anderen Tatbeständen geltend gemacht werden. Rieder: «Wenn wir die Basis der Unschuldsvermutung verlassen, dann riskieren wir einen wesentlichen Grundsatz und einen wichtigen Pfeiler des modernen Strafrechts.»
In derselben Kommission sitzt auch die Grünen-Politikerin Lisa Mazzone. Im Unterschied zu Präsident Rieder, ist sie mit dem Entwurf gar nicht einverstanden. «Der Bericht unserer Kommission führt Argumente und Erklärungen auf, die absolut unseriös sind.» Es sei problematisch zu behaupten, das Konsensprinzip sei zu wenig wissenschaftlich. Viele europäischen Länder seien derzeit daran, ihr Sexualstrafrecht auf diese Variante hin zu überprüfen und zu überarbeiten.
Tatsächlich stufen Grossbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Zypern, Island, Schweden und Griechenland nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung ein. In anderen europäischen Ländern, wie Dänemark, Spanien, Portugal oder den Niederlanden wird eine Anpassung des Gesetzes ebenfalls diskutiert. Die Schweiz gehe mit dieser vorgeschlagenen Revision deutlich zu wenig weit, so Mazzone. «Weiterhin wird sexuelle Gewalt patriarchal und stereotypisch definiert. Das ist ein grosses Problem und ein Hohn für die Opfer von sexueller Gewalt.»
Der Gesetzesvorschlag befindet sich nun bis Mitte Mai in der Vernehmlassung. Das heisst, dass sich bis dann involvierte Akteure äussern können. Mazzone hofft, dass der Entwurf nun in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. «Denn es sind Fragen, die uns als Gesellschaft stark betreffen: Was verstehen wir als Vergewaltigung? Wenn sich eine Frau in der Schockstarre nicht mehr bewegen und wehren kann, ist es dann keine Vergewaltigung?» Die Genfer Ständerätin hofft, dass die Debatte auch im Rat ein Echo hinterlässt. «Wenn nicht im Ständerat, dann zumindest im Nationalrat.»
Frage an mitlesende Juristen: Gibt es eine Möglichkeit der Ja-Variante ohne Beweislastumkehr?
Er hats in der SRF Tagesschau wie immer gekonnt auf den Punkt gebracht:
Es ist eine Lücke im Gesetz die nun geschlossen würde.
- Vergewaltigung mit Gewalt wird neu härter bestraft als Vergewaltigung ohne Gewalt.
- Männer können neu auch Vergewaltigungsopfer sein. Bis dato nicht möglich.
Aber lieber das Fuder überladen und am Schluss rein gar nichts haben.
Ajajaj