Er überfiel Hausbewohner im Schlaf und raubte sie aus: Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat einen heute 36-jährigen Schlafzimmer-Räuber zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Mit einer weiteren Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, die er für ähnliche Taten in Holland kassierte, wandert er für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Mann verübte im Spätsommer 2010 zwei dreiste Überfälle im Raum Zürich: In Geroldswil brach er mitten in der Nacht in das Haus eines betagten Ehepaares ein und überraschte die Opfer im Schlaf.
Mit einem Messer bewaffnet zwang er es, Schmuck und Bargeld im Wert von knapp 17'000 Franken herzugeben. Bevor er die Flucht antrat, fesselte er den 90-jährigen Mann und seine 81-jährige Frau aneinander. Der Frau verpasste er zudem mehrere Ohrfeigen und band ihr den Mund mit einem Stück Stoff zu. Die Opfer konnten sich aber relativ schnell befreien und die Polizei alarmieren.
An den Handgelenken gepackt
Nur zwei Wochen später schlug der Beschuldigte in Herrliberg zu, diesmal in Begleitung eines Komplizen. Die beiden brachen in die Villa einer 56-jährige Frau ein und überraschten auch sie im Schlaf. Die Männer packten sie an den Handgelenken, bedrohten sie mit einem Messer und verlangten den Tresor-Code.
Weil die Frau vor lauter Schreck die Codes nicht mehr wusste, drohten die Täter ihr damit, die 17-jährige Tochter nach Spanien zu entführen und zur Prostitution zu zwingen. Kurze Zeit später konnte sich die Frau wieder an die Codes erinnern, öffnete den Tresor und übergab den Räubern Schmuck und Geld im Wert von 111'000 Franken.
International tätiger Räuber
Am Mittwoch musste sich der grundsätzlich geständige Rumäne vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten. Schnell wurde klar, dass der Beschuldigte international tätig war. Allein in seiner Heimat ist der Familienvater sechsfach vorbestraft. Weitere Verurteilungen stammen aus Frankreich und den Niederlanden, wo er ebenfalls Menschen im Schlaf überraschte.
Der Zürcher Staatsanwalt verlangte am Mittwoch zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe der holländischen Behörden eine Zusatzstrafe von noch einmal viereinhalb Jahren. Sein Anwalt plädierte für eine wesentlich mildere Sanktion von nur zwei Jahren, weil der Beschuldigte in einer Notlage gewesen sei. Die rumänische Mafia habe ihn wegen Spielschulden bedroht.
Das Gericht folgte jedoch weitgehend der Anklage: Es stufte das Vorgehen des ausgebildeten Sportlehrers als «unverfroren, dreist und planmässig» ein und verhängte eine Zusatzstrafe von vier Jahren. Insgesamt muss der Mann somit achteinhalb Jahre hinter Gitter. Eineinhalb Jahre hat er in Holland und in der Schweiz bereits abgesessen.
(sda)