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5 Fakten, die jeder kennen muss, der in der KESB-Debatte mitreden will

Nach der Doppel-Kindstötung in Flaach ZH hagelt es Kritik für die KESB Winterthur-Andelfingen
Nach der Doppel-Kindstötung in Flaach ZH hagelt es Kritik für die KESB Winterthur-AndelfingenBild: KEYSTONE
Familiendrama von Flaach ZH

5 Fakten, die jeder kennen muss, der in der KESB-Debatte mitreden will

Nach dem Familiendrama von Flaach ZH gerät die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in die Bredouille. Es ist nicht das erste Mal, dass eine KESB in der Kritik steht. Wo liegen die Probleme und wie funktionieren die Behörden überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
05.01.2015, 17:4605.01.2015, 20:09
Daria Wild
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1. Was und wer sind die KESB?

Die KESB sind das zentrale Organ im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie sind je nach Kanton eine gerichtliche oder eine Verwaltungsbehörde, die auf kantonaler oder (inter-)kommunaler Ebene organisiert ist. Die jeweiligen Behörden sind interdisziplinär zusammengesetzt: aus mindestens dreien nach fachlichen Kriterien gewählten Mitgliedern – Juristen, Psychologen, Sozialarbeiter, Treuhänder.

Die KESB sind eine noch junge Institution: Nachdem der Bund über eine Gesetzesänderung eine Professionalisierung der bis dahin hauptsächlich von Laien geführten Vormundschaftsbehörden anordnete, nahmen die kantonalen und regionalen KESB die Arbeit am 1. Januar 2013 auf. Sie übernahmen praktisch von einem Tag auf den anderen die Dossiers aller Fälle von den Vormundschaftsbehörden.

2. Was sind ihre Aufgaben?

Bei Erwachsenen reichen die Dossiers der KESB von Vorsorgeaufträgen, Vertretung bei Urteilsunfähigkeit, über fürsorgerischer Freiheitsentzug bis Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, bei Kindern von der Unterbringung in Pflegefamilien und Kinderheimen über erzieherische Massnahmen bis zur Verwaltung von Kindesvermögen. 

Wichtige Aufgaben der KESB sind generell die Wahl der Beistände (bzw. «Mandatsträger») und die Bestimmung derer Aufgaben. Dabei müssen die Behörden allerdings auf Wünsche von Betroffenen und Angehörigen eingehen.

3. Wann wird eine KESB eingesetzt?

Im Artikel 307 des ZGB – der das bisherige Vormundschaftsgesetz ersetzte – heisst es zum Kindesschutz: «Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu nicht imstande, trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes». 

Grundsätzlich wird eine KESB dann aktiv, wenn eine Gefährdungsmeldung bei der Behörde eingeht. Diese können von jedem gemacht werden: Lehrern, Nachbarn, Verwandten, Bekannten. Auch im Fall Flaach sind bei der zuständigen KESB mehrere solcher Meldungen eingegangen. 

4. Wo liegen die Probleme?

Seit ihrer Einführung werden die KESB harsch kritisiert: Die Behörde sei ein empathieloser Bürokratieapparat, die es oft verunmögliche, kurzfristige, pragmatische Lösungen zu finden, weit von der Lebensrealität entfernt sei und die Gemeinden massiv mehr koste, als die Vormundschaftsbehörden es getan hätten. Es fehlt den KESB deshalb vor allem vonseiten der Gemeinden an Akzeptanz.

Einen schweizweiten Überblick über die Kosten der neuen Behörden gibt es nicht. Gemäss einer Zwischenbilanz der Kantonalzürcher Direktion der Justiz und des Innern führte der Systemwechsel allerdings nicht zu einem auffälligen Anstieg der Fallzahlen und Kosten. Sicher ist aber, dass die Behördenorganisation teurer als erwartet ist: Der Mehraufwand fiel höher aus als geschätzt.

Unterschätzt wurde wohl auch der Personalaufwand: Allein für den Dossierübertrag von den Vormundschaftsbehörden auf die KESB wäre vor zwei Jahren mehr Personal nötig gewesen, als die jungen Behörden zur Verfügung gehabt hatten. Und auch seither mangelt es laut KESB an Stellenprozenten. Die von der KOKES (Konferenz der Kantone für Kinder- und Erwachsenenschutz) empfohlenen 1'300 bis 1'600 Stellenprozente pro 1'000 Massnahmen wird bei vielen KESB unterschritten.

5. Was sind die Vorteile der KESB?

Unbestritten ist die bessere fachliche Qualifikation der neuen Behörde. Jeder Entscheid, etwa über einen Beistand oder einen Obhutsentzug, muss von mindestens drei Behördenmitgliedern aus verschiedenen Bereichen abgesegnet werden. Damit sind die Entscheide juristisch grundsätzlich stichhaltig.

Die Entfernung von der Lebensrealität, wie Kritiker sie monieren, halten Befürworter für einen Vorteil: Die Fachbehörde könne mit etwas Distanz bessere Entscheide fällen. (dwi)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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felixJongleur
05.01.2015 17:57registriert Dezember 2014
watson, Kompliment für diese nüchterne Information zu den facts. wohltuend in einer Zeit des shitstorms.
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Joshzi
05.01.2015 18:55registriert September 2014
Eine Mutter tötet ihre beiden unschuldigen Kinder, weil sie ein Problem mit den Behörden hat. Was für eine abscheuliche und unverständliche Tat. Sie darf weiterleben während ihre Kinder tot sind, wie kann man so grausam handeln. Alleine schon diese Tat zeigt, dass diese Familie zurecht unter Beobachtung stand.
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wag0
05.01.2015 20:06registriert Dezember 2014
Der Fall passt perfekt in unsere CH Gesellschaft - man sucht den Fehler überall nur nich bei sich selber. Die gleichen Leute die hier die Täterin zum Opfer machen (Blick und 20min Kommentare: Arme Mutter etc...) jammern massiv warum man Betrüger und Mietnomaden mit Samthandschuhen anfässt. Schlussendlich hat sich die Famile selber ins Abseits gestellt - ohne wenn und aber.
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