Einem im Kanton St.Gallen wohnhaften kosovarischen Imam wurde die Aufenthaltsbewilligung zu Recht nicht verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann übte physische und sexuelle Gewalt gegen seine Frau aus, sodass diese ins Frauenhaus zog.
Seit die aus Singapur stammende Ehefrau mit den vier Kindern im Dezember 2015 im Frauenhaus Unterschlupf fand, lebt das Ehepaar getrennt. Die neue Partnerin des Imams brachte ein Jahr später einen gemeinsamen Sohn zur Welt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen verlängerte im März 2017 die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nicht mehr. Alle Instanzen wiesen seine Anfechtung gegen diesen Entscheid ab. Vor Bundesgericht berief sich der Mann auf den Schutz des Privatlebens gemäss europäischer Menschenrechtskonvention.
Das Bundesgericht stützt die Sicht des St.Galler Verwaltungsgerichts. Dieses hielt fest, dass der Mann erst mit 26 Jahren in die Schweiz gekommen sei und hier klar weniger als zehn Jahre verbracht habe. Seine Anschauungen bezüglich seiner Rechte als Mann und der Pflichten der Frauen stünden in markantem Widerspruch zum schweizerischen Recht und den hiesigen Wertvorstellungen.
Die Vorinstanz wertete die Aussagen der Ehefrau gegenüber der Polizei und den Behörden als glaubwürdig. Die Frau sagte aus, ihr Mann habe ihr gegenüber physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt. Auch die neue Partnerin traute sich wegen des Auftretens und der Manipulationen des Imams nicht mehr, die gemeinsame Wohnung ohne seine Zustimmung zu verlassen.
Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, es bestünden diverse Anhaltspunkte dafür, dass der Kosovare nicht mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem der Schweiz vertraut sei und es nicht respektiere. Dies gelte insbesondere für die in der Verfassung festgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann. (Urteil 2C_990/2018 vom 27.09.2019) (aeg/sda)
Was er aber in der Moschee gepredigt hatte, schien seine Glaubens-Gemeinde nicht zu stören.
Da stellen sich mir schon ein paar Fragen...