Schweiz
Justiz

Gewalt gegen Ehefrau: Kosovarischer Imam muss Schweiz verlassen

Gewalt gegen Ehefrau: Kosovarischer Imam muss Schweiz verlassen

15.10.2019, 12:0015.10.2019, 12:34
Mehr «Schweiz»
Das Bundesgericht hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufnahmen einer Dashcam in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Einem im Kanton St.Gallen wohnhaften kosovarischen Imam wurde die Aufenthaltsbewilligung zu Recht nicht verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann übte physische und sexuelle Gewalt gegen seine Frau aus, sodass diese ins Frauenhaus zog.

Seit die aus Singapur stammende Ehefrau mit den vier Kindern im Dezember 2015 im Frauenhaus Unterschlupf fand, lebt das Ehepaar getrennt. Die neue Partnerin des Imams brachte ein Jahr später einen gemeinsamen Sohn zur Welt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen verlängerte im März 2017 die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nicht mehr. Alle Instanzen wiesen seine Anfechtung gegen diesen Entscheid ab. Vor Bundesgericht berief sich der Mann auf den Schutz des Privatlebens gemäss europäischer Menschenrechtskonvention.

Das Bundesgericht stützt die Sicht des St.Galler Verwaltungsgerichts. Dieses hielt fest, dass der Mann erst mit 26 Jahren in die Schweiz gekommen sei und hier klar weniger als zehn Jahre verbracht habe. Seine Anschauungen bezüglich seiner Rechte als Mann und der Pflichten der Frauen stünden in markantem Widerspruch zum schweizerischen Recht und den hiesigen Wertvorstellungen.

Angst, Wohnung zu verlassen

Die Vorinstanz wertete die Aussagen der Ehefrau gegenüber der Polizei und den Behörden als glaubwürdig. Die Frau sagte aus, ihr Mann habe ihr gegenüber physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt. Auch die neue Partnerin traute sich wegen des Auftretens und der Manipulationen des Imams nicht mehr, die gemeinsame Wohnung ohne seine Zustimmung zu verlassen.

Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, es bestünden diverse Anhaltspunkte dafür, dass der Kosovare nicht mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem der Schweiz vertraut sei und es nicht respektiere. Dies gelte insbesondere für die in der Verfassung festgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann. (Urteil 2C_990/2018 vom 27.09.2019) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
17 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
AfterEightUmViertelVorAchtEsser___________________
15.10.2019 13:59registriert August 2017
Jemand der seiner Frau physische und sexuelle Gewalt zufügt, beruft sich auf die europäischen Menschenrechtskonvention. Zynischer geht es wohl nicht mehr. Guter Entscheid vom Bundesgericht.
1961
Melden
Zum Kommentar
avatar
Shura
15.10.2019 12:54registriert September 2016
Nachvollziehbarer und sinnvoller Entscheid. Mir tun allerdings die 5 Kinder leid, die der Typ gezeugt hat. Sie sind ohne ihn besser dran und ich hoffe, dass vor allem die Kinder der ersten Frau nicht zu viel von seinen Übergriffen mitgekriegt haben. Stark, dass die Mutter ins Frauenhaus zog und sich das nicht länger gefallen liess. So war sie ein gutes Vorbild für ihre Kinder und hat diese vor allfälligen Übergriffen beschützt.
1862
Melden
Zum Kommentar
avatar
Kanischti
15.10.2019 14:56registriert Dezember 2018
Ein Mann mit solchen Einstellungen hat in einer oder mehreren Schweizer Moscheen "seinen" Islam verbreitet. Das ist aber nicht der Grund seiner Ausweisung! Das heisst, dass seine Ausweisung nur seinen persönlichen Anschauungen und seinem Verhalten gegenüber seinen Frauen, zu verdanken ist.

Was er aber in der Moschee gepredigt hatte, schien seine Glaubens-Gemeinde nicht zu stören.

Da stellen sich mir schon ein paar Fragen...
773
Melden
Zum Kommentar
17
Neue Studie zeigt: So schneiden Schweizer Erwachsene in Mathe, Lesen und Problemlösen ab

Erwachsene Schweizerinnen und Schweizer schneiden in den Grundkompetenzen Lesen, Alltagsmathematik und Problemlösen im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut ab. Beim Lesen und Probleme lösen liegt die Schweiz jedoch nur knapp über dem Durchschnitt.

Zur Story