Schweiz
Justiz

Rechtsexperten warnen vor den Gefahren des Anti-Terror-Gesetzes

ARCHIV - Ein Mitarbeiter der IT-Stelle der hessischen Justiz veranschaulicht am 11.01.2017 in Bad Vilbel (Hessen), wie eine elektronische Fußfessel getragen wird. Aus Sicherheitsgründen zieht die Zent ...
Gegen terroristische Gefährder soll neu ein Hausarrest verhängt werden können, der mit Fussfesseln überwacht wird.Bild: DPA

Rechtsexperten warnen vor den Gefahren des Anti-Terror-Gesetzes – was du dazu wissen musst

Die Bundespolizei und die Kantone haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nicht nach ihrem Gusto ausfällt.
08.12.2019, 06:29
Andreas Maurer / ch media
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Um was geht es?

Am Montag wird der Ständerat zwei Vorlagen zur Terrorismusbekämpfung beurteilen, die voraussichtlich mehr oder weniger diskussionslos durchgewunken werden. Zumindest die vorberatende Kommission beantragt einstimmig ein Ja. Eine Debatte hat bisher nicht stattgefunden, weil sich die Politiker einig sind, dass es härtere Massnahmen gegen Terrorismus braucht. Wer ist schon für Terrorismus?

Diese Sichtweise greift nach Ansicht von Grundrechtsexperten zu kurz. Sie warnen, dass die neuen Gesetze selber zur Gefahr werden könnten. Doch der Rat der Experten wurde von der Politik bisher ignoriert.

Wen treffen die Massnahmen?

Die Polizei soll mit neuen Massnahmen gegen Gefährder vorgehen können. Das sind Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Sie müssen keine Straftat begangen haben. Es genügt, dass ihnen zugetraut wird, sie könnten in Zukunft eine begehen. Der Nachrichtendienst des Bundes legt fest, wer ein Gefährder ist. Die betroffenen Personen haben – nicht wie in einem Strafverfahren – die Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen. Es geht nämlich gar nicht um Schuld und Unschuld. Es geht um eine Gefahreneinschätzung.

Um welche Massnahmen handelt es sich genau?

Vorgesehen sind sechs Massnahmen, die von der Bundespolizei Fedpol gegen Gefährder verhängt werden können: Eine Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontaktverbot, ein Ausreiseverbot, eine Ein- und Ausgrenzung für bestimmte Orte sowie ein Hausarrest. Der Hausarrest ist die einschneidendste Massnahme. Fedpol kann einem Gefährder verbieten, sein Haus, seine Wohnung oder seine Pflegeinstitution zu verlassen.

Gibt es Ausnahmen beim Hausarrest?

Der Bundesrat schlug ursprünglich mehrere Fälle vor, in denen Ausgänge trotz Hausarrest bewilligt werden sollen: für Arzt- und Spitalbesuche, Arbeit und Ausbildung, Gebete und familiäre Verpflichtungen.

Die Sicherheitskommission des Ständerats hat diese Ausnahmen gekürzt und schlägt dem Parlament vor, nur für wichtige Gründe, wie medizinische, Ausnahmen zu bewilligen.

Wie lange dauern die Massnahmen?

Zudem hat die Kommission die Dauer verlängert. Ursprünglich war sie auf neun Monate beschränkt. Neu soll sie beliebig oft um jeweils drei weitere Monate verlängert werden können. Überwacht werden können die Massnahmen mit Fussfesseln, elektronischen Armbändern und Handyortung.

Heikles Terrain
Die Bundes- und die Kantonsbehörden waren sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes bewusst, dass sie sich auf heikles Terrain begeben. Deshalb wollten sie sich mit einem Gutachten absichern. Sie gaben es bei Professor und Rechtsanwalt Andreas Donatsch in Auftrag. Er hat einst selber einen Teil der Polizeischule absolviert und für den Kommandanten der Bündner Kantonspolizei gearbeitet. Doch sein Gutachten fiel kritischer aus als gedacht.

Gelten die Massnahmen als Freiheitsentzug?

Solange der Hausarrest nicht mit diversen Ausnahmen gelockert wird, stuft Donatsch diesen nicht als Freiheitsbeschränkung ein, sondern als Freiheitsentzug. Das ist eine wichtige Unterscheidung, um zu beurteilen, ob Grundrechte verletzt werden. Donatsch stellt in seinem Gutachten fest, dass der geplante Hausarrest nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zulässig sei. Die Universität Bern, die sich an der Vernehmlassung beteiligt hat, teilt diese Bedenken. Sie hat eine Streichung des Artikels zum Hausarrest vorgeschlagen.

Ein Anwendungsfall wären IS-Sympathisanten, die nach der Verbüssung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden, aber nicht ausgeschafft werden können. Sie können sich auf freiem Fuss bewegen, da die Behörden nichts gegen sie in der Hand haben. Der Rechtsstaat gerät dabei an seine Grenzen. «Das muss so sein, denn sonst wäre er kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Polizeistaat.» Diese Aussage macht Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty International. Er kündigt an, seine NGO werde Betroffene bei einem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen.

Die Politiker haben bisher entgegen dem Rat der Rechtsexperten die Vorlage nicht gelockert, sondern verschärft. Nur in einem Punkt haben die Kantone auf Donatsch gehört. Ursprünglich forderten sie auch eine Präventivhaft. Nach der Lektüre seines Gutachtens zogen sie diese Forderung zurück.

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pafeld
08.12.2019 12:20registriert August 2014
Oh junge. Kommen wir tatsächlich in die Situation, dass der EGMR in der Schweiz ein Gesetz verhindern muss, dass uns vollends in einen Polizeistaat verwandeln würde, das von der Politik gedankenlos getragen wird und vermutlich per Referendum nicht gestopt werden könnte? Dieses Gesetz wäre die Bankrotterklärung der Funktionsweise unseres demokratischen Systems. Denn wenn Politik und Volk aus eigener Kraft und Vernunft die Menschenrechte nicht mehr sicher stellen können, sind wir keinen Deut besser als andere Bananenrepubliken.
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Sogsehichs
08.12.2019 09:18registriert Dezember 2019
Und was sind die Kriterien? Wer gilt weshalb als Gefährder? Geht schon in Richtung Polizeistaat und erinnert mich an düstere Kapitel in der Geschichte. Angst generieren, Kompetenzen der Polizei erweitern, anders denkende einsperren? Ist das der Plan?

Mal im Ernst, brauchen wir so etwas? Bis anhin war es doch hier, auch ohne gestapo -Praktiken, genug sicher. Kann mich zumindest nicht an einen Anschlag erinnern.
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Gantii
08.12.2019 12:54registriert Februar 2015
"Ursprünglich forderten sie auch eine Präventivhaft."

W T F ????
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