Am Montag wird der Ständerat zwei Vorlagen zur Terrorismusbekämpfung beurteilen, die voraussichtlich mehr oder weniger diskussionslos durchgewunken werden. Zumindest die vorberatende Kommission beantragt einstimmig ein Ja. Eine Debatte hat bisher nicht stattgefunden, weil sich die Politiker einig sind, dass es härtere Massnahmen gegen Terrorismus braucht. Wer ist schon für Terrorismus?
Diese Sichtweise greift nach Ansicht von Grundrechtsexperten zu kurz. Sie warnen, dass die neuen Gesetze selber zur Gefahr werden könnten. Doch der Rat der Experten wurde von der Politik bisher ignoriert.
Die Polizei soll mit neuen Massnahmen gegen Gefährder vorgehen können. Das sind Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Sie müssen keine Straftat begangen haben. Es genügt, dass ihnen zugetraut wird, sie könnten in Zukunft eine begehen. Der Nachrichtendienst des Bundes legt fest, wer ein Gefährder ist. Die betroffenen Personen haben – nicht wie in einem Strafverfahren – die Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen. Es geht nämlich gar nicht um Schuld und Unschuld. Es geht um eine Gefahreneinschätzung.
Vorgesehen sind sechs Massnahmen, die von der Bundespolizei Fedpol gegen Gefährder verhängt werden können: Eine Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontaktverbot, ein Ausreiseverbot, eine Ein- und Ausgrenzung für bestimmte Orte sowie ein Hausarrest. Der Hausarrest ist die einschneidendste Massnahme. Fedpol kann einem Gefährder verbieten, sein Haus, seine Wohnung oder seine Pflegeinstitution zu verlassen.
Der Bundesrat schlug ursprünglich mehrere Fälle vor, in denen Ausgänge trotz Hausarrest bewilligt werden sollen: für Arzt- und Spitalbesuche, Arbeit und Ausbildung, Gebete und familiäre Verpflichtungen.
Die Sicherheitskommission des Ständerats hat diese Ausnahmen gekürzt und schlägt dem Parlament vor, nur für wichtige Gründe, wie medizinische, Ausnahmen zu bewilligen.
Zudem hat die Kommission die Dauer verlängert. Ursprünglich war sie auf neun Monate beschränkt. Neu soll sie beliebig oft um jeweils drei weitere Monate verlängert werden können. Überwacht werden können die Massnahmen mit Fussfesseln, elektronischen Armbändern und Handyortung.
Solange der Hausarrest nicht mit diversen Ausnahmen gelockert wird, stuft Donatsch diesen nicht als Freiheitsbeschränkung ein, sondern als Freiheitsentzug. Das ist eine wichtige Unterscheidung, um zu beurteilen, ob Grundrechte verletzt werden. Donatsch stellt in seinem Gutachten fest, dass der geplante Hausarrest nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zulässig sei. Die Universität Bern, die sich an der Vernehmlassung beteiligt hat, teilt diese Bedenken. Sie hat eine Streichung des Artikels zum Hausarrest vorgeschlagen.
Ein Anwendungsfall wären IS-Sympathisanten, die nach der Verbüssung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden, aber nicht ausgeschafft werden können. Sie können sich auf freiem Fuss bewegen, da die Behörden nichts gegen sie in der Hand haben. Der Rechtsstaat gerät dabei an seine Grenzen. «Das muss so sein, denn sonst wäre er kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Polizeistaat.» Diese Aussage macht Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty International. Er kündigt an, seine NGO werde Betroffene bei einem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen.
Die Politiker haben bisher entgegen dem Rat der Rechtsexperten die Vorlage nicht gelockert, sondern verschärft. Nur in einem Punkt haben die Kantone auf Donatsch gehört. Ursprünglich forderten sie auch eine Präventivhaft. Nach der Lektüre seines Gutachtens zogen sie diese Forderung zurück.
Mal im Ernst, brauchen wir so etwas? Bis anhin war es doch hier, auch ohne gestapo -Praktiken, genug sicher. Kann mich zumindest nicht an einen Anschlag erinnern.
W T F ????