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55-Millionen-Franken-Betrug: 51-Jährige steht in Zug vor Gericht

55-Millionen-Franken-Betrug: 51-Jährige steht in Zug vor Gericht

Einer der grössten Betrugsfälle im Kanton Zug wird ab dem heutigen Montag vor dem Obergericht verhandelt, nachdem der Prozess im Februar verschoben werden musste.
10.06.2024, 06:5710.06.2024, 06:57

Hunderte Anlegerinnen und Anleger sollen um 55 Millionen Franken geprellt worden sein, als ihnen wertlose Aktien eines angeblich zukunftsträchtigen Pharmaunternehmens verkauft worden waren.

ZUM PROZESS VOR DEM ZUGER OBERGERICHT ZUM DOPPELMORD IN ZUG VON 2009 STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 14. JULI 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Das Obergericht des Kantons Zug am Mittwoch,  ...
Der Fall wird am Zuger Obergericht verhandelt.Bild: KEYSTONE

Die Hauptbeschuldigte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 51-jährige Ungarin hatte 2005 das Pharmaunternehmen Amvac mit Sitz in Hünenberg ZG gegründet und war dessen CEO und Verwaltungsrätin.

Gemäss Staatsanwaltschaft fehlte der ehemaligen Gastwirtin das Wissen, um ein solches Unternehmen zu leiten. Bald soll das Unternehmen konkursreif gewesen sein.

Aggressives Telefonmarketing

Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mit Hilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings.

Die erste Instanz war zum Schluss gekommen, dass die Frau den Aktienverkauf orchestriert habe. Sie habe den Eindruck erweckt, dass das Geld aus den Verkäufen in die Forschung fliesse. Stattdessen habe sie sich damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert.

Am erstinstanzlichen Prozess vor drei Jahren hatte sich die Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäussert. Ihre Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Die beiden Aktienvermittler wurden von der ersten Instanz wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten respektive zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Berufungsprozess vor dem Obergericht ist auf fünf Tage angesetzt. (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ELMatador
10.06.2024 07:42registriert Februar 2020
Ich möchte auf keinen Fall den Betrug entschuldigen, gleichzeitig frage ich mich aber, wie man unverantwortlich sein kann und sein Geld so zu investieren. Vermutlich hat man das schnelle Geld gerochen und wollte zu den frühen Investoren gehören. Ja, da liegt das grosse Geld. Wenn man aber schaut, was frühe Investoren für eine Erfolgsquote haben, ist dies nur mit einem sehr grossen Geldbeutel möglich.
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