Saïda Keller-Messahli, Jahrgang 1957, wuchs in einer muslimischen Grossfamilie in Tunis auf, mit drei Brüdern und vier Schwestern. Ihre Eltern konnten weder lesen noch schreiben. Sie waren arm und schickten Saïda deshalb mit sieben Jahren als Pflegekind nach Grindelwald.
Das Mädchen konnte kein Wort Deutsch, als es im Berner Oberland ankam. Mit 13 ging Saïda zurück zu ihrer Familie nach Tunesien. Nun konnte sie kein Arabisch mehr. Sie fand nicht einmal die Worte, um ihre Eltern zu begrüssen.
«Das waren traumatische Erfahrungen für mich, aber sie waren wertvoll und haben mich stärker gemacht», sagt sie und blickt auf den in der Januarsonne glitzernden Zürichsee. Sie steht im verlassenen Strandbad Tiefenbrunnen und freut sich über die friedliche Stimmung hier im Winter.
Trotz allem schaffte sie es ans Gymnasium in Tunesien. In Saudi-Arabien fand sie ihren ersten Job als Flugbegleiterin. Mit 22 kam sie in die Schweiz, um an der Universität Zürich zu studieren. Später wurde sie Gymnasiallehrerin.
Schweizweit bekannt wurde Saïda Keller-Messahli vor zwanzig Jahren. Damals gründete sie das Forum für einen fortschrittlichen Islam und wurde, medial stark beachtet, zur profiliertesten Kritikerin des Islamismus in der Schweiz. Seither befindet sie sich auf einer Mission.
Sie kritisiert, dass die meisten Schweizer Moscheen einen politischen Islam vertreten würden. Dieser missachte das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sowie die Trennung von Politik und Religion.
Um gehört zu werden, spitzt Keller ihre Aussagen zu. Das Stilmittel verhilft ihr zu vielen Medienauftritten, macht sie aber auch angreifbar. Ihre Gegner werfen ihr vor, sie sei islamophob und verbreite Verschwörungstheorien. Keller stellt sich dieser Debatte und sammelt ständig neue Quellen für ihre Argumente.
Inzwischen haben ihre Gegner ein neues Mittel gewählt, um gegen sie vorzugehen: die Strafanzeige. Die Moscheeverbände der Kantone Zürich und Waadt werfen ihr Verleumdung vor. Es handelt sich um die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (Vioz) und die Union Vaudoise des Associations Musulmanes (Uvam).
Kellers mutmassliche Tat ist ein Interview mit «Le Matin Dimanche». Darin warnte sie, dass die islamistische Bewegung der Muslimbrüder die Schweizer Moscheen unterwandere. Als Beispiele nennt sie Vioz und Uvam.
Die Muslimbrüder sind die älteste und einflussreichste islamistische Bewegung. Es handelt sich um ein globales Netzwerk, das einige Staaten wie Ägypten oder Saudi-Arabien – nicht aber die Schweiz – als Terrororganisation einstufen. Die Hamas zum Beispiel sind ein militärischer Ableger der Muslimbrüder. Auch al-Kaida ging daraus hervor.
Der Zürcher Staatsanwalt Daniel Jost sieht in Kellers Worten den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. In der Anklageschrift schreibt er: «Sie wusste, dass ein Zusammenhang zwischen den Geschädigten und der Muslimbruderschaft und zum politischen Islam nicht besteht.»
Daher beantragt er eine Busse von 1000 und eine Geldstrafe von 5000 Franken. Die Strafe fordert er auf Bewährung. In ihrem Fall bedeutet dies: Falls Keller die Aussagen während zweier Jahren nicht mehr macht, muss sie die Strafe nicht bezahlen.
Sie sagt: «Die Moscheeverbände wollen mich einschüchtern. Sie wollen mich zum Schweigen bringen.» Dabei handle es sich um ein internationales Phänomen: «Das ist der juristische Dschihad.» Also der Heilige Krieg mit anderen Mitteln.
Diese Aussagen zeigen, dass sie nicht vorhat, sich zu ändern. Denn aus ihrer Sicht befindet sich einer der wichtigsten Werte der Demokratie in Gefahr: die Meinungsfreiheit.
Strafanzeigen wegen Verleumdung sind im Trend und haben sich gemäss der Kriminalstatistik innert fünfzehn Jahren verdoppelt, von 670 auf 1340 Anzeigen pro Jahr. Die Justiz muss also immer öfter entscheiden, was man sagen darf und was nicht. Jedes Verfahren kostet Energie und Geld.
Das Zürcher Bezirksgericht hat den Showdown in diesem Meinungsstreit auf Ende Januar angesetzt. Beide Seiten bereiteten sich auf einen doppelten Kampf vor: im Gerichtssaal und ausserhalb. Sie wollten nicht nur den Richter, sondern auch die Öffentlichkeit überzeugen.
Die Moscheeverbände engagierten einen Kommunikationsberater, um ihr Image aufzupolieren. Keller mobilisierte fünfzig Sympathisantinnen, die sie ins Gericht begleiten sollten. Als Verein existiert ihr Forum nicht mehr, aber als loses Netzwerk lebt es weiter.
Wenige Tage vor dem Prozess hat das Zürcher Bezirksgericht nun aber überraschend eine Verfügung erlassen und die Verhandlung abgesagt. Einzelrichter Thomas Grob (EVP) stuft die Strafanträge darin als ungültig ein.
Denn die Anzeigeerstatter haben ein wichtiges Prinzip verletzt: Wenn mehrere mutmassliche Täter eine Tat begangen haben könnten, müssen alle angezeigt werden. Die Anzeigeerstatter können nicht auswählen, wen sie zur Verantwortung ziehen und wen nicht. Für Medienartikel gilt, dass die Journalisten die Hauptverantwortung oder zumindest eine Mitverantwortung tragen.
Die Moscheeverbände hätten deshalb nicht nur die Interviewte, sondern auch den Interviewer anzeigen müssen. Und nicht nur dies: Sie hätten auch Medienunternehmen, die Zusammenfassungen des Interviews verbreiteten, beschuldigen müssen.
Eigentlich hätte der Staatsanwalt die Kläger darauf hinweisen müssen. Nun gewährt das Gericht ihnen zehn Tage Zeit, die Strafanträge auszuweiten oder zurückzuziehen. Die Frist läuft bis am 24. Januar.
Die Moscheeverbände stehen vor einem Dilemma. Wenn sie nun auch Schweizer Medien vor Gericht zerren, würde der Eindruck von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit noch grösser. Lassen sie die Anzeigen aber fallen, verlieren sie den Streit. Die Verbände werden den Entscheid dem Vernehmen nach am Dienstagabend fällen.
Obwohl das Strafverfahren belastend ist, freute sich Keller auf die Verhandlung. Denn sie wollte vor Gericht den Wahrheitsbeweis für ihre Aussagen erbringen und den Zusammenhang zwischen der Muslimbruderschaft und den Moscheeverbänden beweisen.
Ihre wichtigsten Argumente hat sie in einem Schweizer Kapitel des «Handbuchs des politischen Islam in Europa» publiziert. Darin nennt sie einen Imam, der im Waadtländer Verband aktiv ist. Früher war er Delegierter der dschihadistischen Islamischen Heilsfront von Algerien. Das war eine Partei, die auf der Ideologie der Muslimbruderschaft aufbaute. Als Quelle gibt Keller einen Artikel an, in dem der Imam seine Funktion bei den Islamisten selber offenlegt.
Dem Zürcher Verband wirft Keller vor, regelmässig Anlässe mit Protagonisten aus dem Netzwerk der Muslimbruderschaft durchzuführen. Als Quelle zitiert sie einen NZZ-Artikel, der die Aktivitäten der Muslimbrüder in der Schweiz dokumentiert.
Die Schwierigkeit bei Kellers Beweisführung liegt darin, dass es kaum offizielle Mitgliedschaften bei den Muslimbrüdern gibt. Es handelt sich um ein Netzwerk, das sich nach aussen moderat gibt und nur nach innen fundamentalistisch. Wer solche Strukturen beschreibt, steht rasch im Verdacht, eine Verschwörungstheorie zu verbreiten.
So war lange Zeit umstritten, wie gross der Einfluss von Katar auf Schweizer Moscheen ist. Bis französische Journalisten im Buch «Qatar Papers» vor fünf Jahren nachwiesen, wie fast vier Millionen Euro über ein katarisches Hilfsprojekt in Schweizer Moscheen flossen. Das Ziel der Transaktionen bestand darin, die Ideologie der Muslimbruderschaft zu fördern.
Keller zieht folgendes Fazit: «Die Mehrheit der Schweizer Moscheen ist mit der Muslimbruderschaft verbunden. Diese Ideologie ist ein Nährboden für Terrorismus.»
Die Moscheeverbände dementieren alle Vorwürfe. In ihren Strafanzeigen bestreiten sie jegliche Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Sie würden auch nicht einen politischen Islam vertreten oder an Millionen Euro teilhaben, welche die Muslimbrüder in der Schweiz angeblich aus Katar erhalten hätten. Und sie hätten nie extremistische Prediger eingeladen.
Muris Begovic ist Vioz-Geschäftsleiter und gibt eine Stellungnahme für beide Verbände ab. Diese hätten sich «als geschätzte Ansprechpartner für staatliche, religiöse und gesellschaftliche Institutionen etabliert». Er spricht sich für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Respekt und Meinungsfreiheit aus.
Letztere dürfe aber nicht mit Anschuldigung, Verleumdung und Stigmatisierung verwechselt werden: «Wir wehren uns mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Person, die uns in die Nähe von Extremismus und Terrorismus rückt.»
Für ihn ist Saïda Keller-Messahli offenbar eine Person, die man besser nicht beim Namen nennt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
Wir sollten endlich ein klares Statement machen, wie weit Religionsfreiheit geht und wo Fanatismus beginnt. Und dabei Leute wie Keller-Messahli ernst nehmen. Da müsste ja auch der NDB mal aktiv werden und die Anschuldigungen untersuchen.
Allgemein würde ich es begrüssen, wenn die Geldflüsse der Kirchen offen dargelegt werden.
Wie kann es sein, dass eine nicht öffentlich finanzierte Kirche (ohne Steuern) dermassen viel Geld zur Verfügung hat? Da reicht ein Coiffeur-Salon zum Geld waschen ja nicht mehr