Schweiz
Justiz

Der Mörder von Marie wird lebenslänglich verwahrt

«Psychopathen wie er ändern sich nie und sind unheilbar», sagte ein Gutachter über Claude D.. Hier auf einer Gerichtszeichnung mit seiner Verteidigerin.  
«Psychopathen wie er ändern sich nie und sind unheilbar», sagte ein Gutachter über Claude D.. Hier auf einer Gerichtszeichnung mit seiner Verteidigerin.
Bild: KEYSTONE

Der Mörder von Marie, Claude D., wird lebenslänglich verwahrt

24.03.2016, 14:4324.03.2016, 16:25

Der Mörder von Marie, Claude D. ist zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Das Strafgericht in Renens VD verhängte gegen den 39-jährigen Angeklagten und Wiederholungstäter die Höchststrafe.

Das Gericht stellte eine erdrückende Schuld des Angeklagten fest. «Es gibt keine entlastenden Elemente. Der Angeklagte ist voll schuldfähig», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Donnerstag.

Mit dem Strafmass folgte das Gericht den Anträgen des Waadtländer Oberstaatsanwalts Eric Cottier. Er hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative gefordert.

Verteidiger wollen Verwahrung anfechten

Die Verteidiger von Claude D. werden das Urteil anfechten. Das Gericht habe ein «inakzeptables und populistisches» Urteil gefällt, sagte der Verteidiger Loïc Parein am Donnerstag beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Renens VD den Medien.

Das Gericht habe sich nicht vom Willen der Öffentlichkeit absetzen können, fügte die Anwältin Yaël Hayat an, die ebenfalls den Verurteilten vertritt. Sie kündigte umgehend einen Weiterzug an, wenn nötig «bis nach Strassburg» an den europäischen Menschenrechtshof.

Der Angeklagte wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt.

In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Nach seiner Festnahme führte er die Polizei selbst zur Leiche. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe im Hausarrest.

Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. (rar/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
6
Eine Zürcher Handschuh­ma­che­rei erobert die Hände der Schweiz
Um 1920 waren die Hände einer vornehmen Dame oder eines vornehmen Herren von Zürich über Basel bis Lausanne mit feinen Lederhandschuhen der Marke Wiessner geziert. Der Familienbetrieb erlangte schweizweit grossen Ruhm – bis luxuriöse Handschuhe aus der Mode kamen.
Die Anfänge der Handschuhmacherei in der Schweiz basieren auf einer wichtigen Erfindung, die das aufwändige Zuschneiden des Leders erleichterte: der Jouvin-Schnitt. Der Handschuhmacher Xavier Jouvin (1801–1844) aus Grenoble, dem Zentrum der französischen Handschuhherstellung, studierte diverse Menschenhände, die er in 320 Hand-Typen in einer Tabelle gliederte. Diese wiederum übersetzte er in 32 Grössen für Handschuhe. Um 1834 patentierte er die von ihm entwickelten einheitlichen Handschuhgrössen und 1838 eine Stanzform (main de fer), mit welcher die Grössen aus mehreren Stücken Leder gleichzeitig gestanzt werden konnten.
Zur Story