Der Mörder von Marie, Claude D. ist zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Das Strafgericht in Renens VD verhängte gegen den 39-jährigen Angeklagten und Wiederholungstäter die Höchststrafe.
Das Gericht stellte eine erdrückende Schuld des Angeklagten fest. «Es gibt keine entlastenden Elemente. Der Angeklagte ist voll schuldfähig», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Donnerstag.
Mit dem Strafmass folgte das Gericht den Anträgen des Waadtländer Oberstaatsanwalts Eric Cottier. Er hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative gefordert.
Die Verteidiger von Claude D. werden das Urteil anfechten. Das Gericht habe ein «inakzeptables und populistisches» Urteil gefällt, sagte der Verteidiger Loïc Parein am Donnerstag beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Renens VD den Medien.
Das Gericht habe sich nicht vom Willen der Öffentlichkeit absetzen können, fügte die Anwältin Yaël Hayat an, die ebenfalls den Verurteilten vertritt. Sie kündigte umgehend einen Weiterzug an, wenn nötig «bis nach Strassburg» an den europäischen Menschenrechtshof.
Der Angeklagte wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt.
In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Nach seiner Festnahme führte er die Polizei selbst zur Leiche. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe im Hausarrest.
Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. (rar/sda)