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Weinfelden: Feuerteufel zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Feuerteufel von Weinfelden TG zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

12.06.2020, 10:57
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Das Bezirksgericht Weinfelden hat einen Brandstifter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 51-jährige Schweizer soll von Frühling 2016 bis zu seiner Verhaftung am Neujahrstag 2019 meist in der Nähe seines Wohnorts eine ganze reihe Brände gelegt haben.

Zudem werden dem Mann Sachbeschädigungen vorgeworfen. Das Gericht stützte sich bei seinem am Freitag veröffentlichten Urteil auf Indizien. Es sprach den Beschuldigten in den Hauptanklagepunkten der mehrfachen Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der einschlägig vorbestrafte Mann bestritt sämtliche Vorwürfe. In der Verhandlung vom 14. Mai verweigerte er jede Aussage zum Sachverhalt. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Dabei berücksichtigt war der Widerruf einer bedingten Vorstrafe.

Weil ein Geständnis fehlt, handelt es sich um einen reinen Indizienprozess. Dabei ist es jeweils wichtig, dass die Gesamtheit der Indizien ein klares Bild zeigt, so dass dem Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft eines oder einer Beschuldigten bleiben.

Insgesamt keine Zweifel

Für den Ankläger gab es zwar durchaus beim einen oder anderen Einzelfall Unklarheiten - insgesamt könne aber an der Täterschaft des Beschuldigten nicht gezweifelt werden. Verschiedene Taten seien durch Aufnahmen von Video-Überwachungskameras dokumentiert, für andere gebe es starke Indizien.

Kaum sei der Mann an seinen damaligen Wohnort gezügelt, habe die Serie von Bränden und Sachbeschädigungen begonnen. Er habe aus Frust und Neid sowie aus Groll gegenüber seiner Vermieterin gehandelt, mit der er «auf Kriegsfuss stand», sagte der Staatsanwalt. Seit der Verhaftung sei nun Ruhe in der Gemeinde.

Der Verteidiger versuchte vergeblich zu erreichen, dass die Videos nicht als Beweismittel berücksichtigt würden. Man könne nicht wissen, ob sie nicht manipuliert seien. Dafür gebe es keinerlei Hinweise, sagte allerdings ein Experte des Forensischen Instituts Zürich, der ein Gutachten verfasst hatte.

In seinem Plädoyer konzentrierte sich der Verteidiger darauf, Zweifel an der Täterschaft seines Klienten zu säen. Die Ermittlungsarbeiten der Strafverfolger disqualifizierte er als unsorgfältig und einseitig. (aeg/sda)

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