Einst Militärinstrument, heute Spielzeug: Drohnen sind zur Massenware geworden. Ihr Verkauf beschert Händlern wie Galaxus und Co. grosse Umsätze. Doch dem Flughafen Zürich sind sie ein Dorn im Auge, insbesondere jene, die nahe des Rollfelds in die Luft steigen, um spektakuläre Bilder aufzunehmen. In seinem neusten «Politikbrief», einem Lobbying-Magazin, fordert der Flughafen einen «raschen Schutz von kritischen Infrastrukturen».
Zwar gebe es eine wichtige, vom Bund angestossene Langfristlösung, welche auf dem Ansatz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) basiere, heisst es im Artikel. Doch das reicht den Zürchern nicht. Daneben brauche es eine schnellere Lösung zum Schutz von Landesflughäfen.
Heisst konkret: Der Flughafen will die surrenden Mini-Flugobjekte grounden, aus Angst vor Zwischenfällen mit Flugzeugen. Im, über und in unmittelbarer Nähe zum abgezäunten Sicherheitsbereich der Landesflughäfen gehörten Drohnen verboten. Dies sei, aus Flughafensicht, das Minimalziel einer gesetzlichen Lösung.
Ausnahmen sollen demnach nur möglich sein, sofern die Drohnen-Benutzer eine ausdrückliche Bewilligung des Flughafens oder der Flugsicherung erhalten haben. Ausserdem, so schreibt der Flughafen, brauche es weitere Massnahmen, wie zum Beispiel die Ausbildung und Registrierung von Piloten und Drohnen, Sensibilisierungskampagnen und «Methoden zur Detektion und Abwehr».
Fakt ist, dass es schon heute eine Bewilligung braucht, um mit Drohnen über 500 Gramm in einem Radius von fünf Kilometern nahe eines Schweizer Flughafens zu fliegen. Dennoch gebe es heute kaum griffige Gesetze, sagt eine Sprecherin des Flughafens Zürich. Das Hauptproblem liege darin, dass die Technologie der Gesetzgebung voraus ist.
So ist es kein Zufall, dass sich die aktuelle Regelung vor allem auf schwere Drohnen konzentriert. Sie sind nicht nur vom Gewicht am ehesten eine Gefahr für den Flugbetrieb. Sie waren in der Vergangenheit auch am ehesten dafür ausgerüstet, hochauflösende Bilder zu schiessen. Doch inzwischen sind auch kleinere und leichtere Drohnen dank modernsten Kameras in der Luft unterwegs. Diese sind dem Flughafen Zürich ebenfalls ein Dorn im Auge.
Die Behörden nehmen der Forderung des Flughafens für ein striktes Drohnen-Verbot allerdings den Wind aus den Segeln. Sie sehen die Situation weniger dramatisch: «Die Regelungen sind schon heute klar», sagt ein Sprecher der Flugsicherungsbehörde Skyguide. Die Anzahl Zwischenfälle mit Drohnen würde sich an den Flughäfen Genf und Zürich an einer Hand abzählen lassen. Nichtsdestotrotz sei jeder Zwischenfall einer zu viel.
Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wird ein striktes Verbot ebenfalls nicht als besonders dringlich erachtet – auch wenn die Anzahl Drohnen-Meldungen in den vergangenen Jahren in der Schweiz gestiegen ist. Im letzten Jahr waren es 85 Rapporte. Die Steigerung hängt aber auch mit dem obligatorischen Meldewesen zusammen, das seit 2016 gilt. Und zuletzt seien die Zahlen eher rückläufig gewesen.
Das Bazl verweist zudem auf das bevorstehende Projekt «U-Space». Zusammen mit der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Drohnen festgelegt werden. Das Ziel: ein umfassendes LuftverkehrsManagementsystem für unbemannte Fluggeräte. Die Schweiz nimmt dabei eine Pionierrolle ein und führt «U-Space» als erstes Land in Europa im Laufe des nächsten Jahres ein. (aargauerzeitung.ch)