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Arthur Rutishauser gegen Pierin Vincenz: Gericht hat entschieden

Zürcher Gericht spricht Sonntagszeitung-Chef Rutishauser frei

24.03.2026, 10:4024.03.2026, 11:37
Der Programmleiter Arthur Rutishauser anlaesslich des Swiss Media Forum vom Donnerstag, 11. Mai 2023 im KKL in Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
Arthur Rutishauser.Bild: KEYSTONE

Im Fall Pierin Vincenz ist das öffentliche Interesse wichtiger als die Geheimhaltungspflicht der Behörden: Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag Sonntagszeitungs-Chef Arthur Rutishauser freigesprochen. Er hatte geheime Informationen publiziert.

«Wir finden auch, dass der Fall Vincenz wichtig ist», sagte der Richter in der Urteilseröffnung. Das öffentliche Interesse sei auch entsprechend gross. Gleichzeitig sei in diesem konkreten Fall das «Geheimhaltungsinteresse» der Behörden kleiner.

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Artikel in der Sonntagszeitung vom Juli 2023, in dem Rutishauser über ein neues Vorverfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und drei weitere Verdächtige berichtete.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft gab zwar nur einen Tag darauf bekannt, dass sie die Ermittlungen einstellen wird. Zu einer zweiten Anklage kam es also gar nicht. Als der Artikel publiziert wurde, galten die weiteren Ermittlungen aber noch als geheim.

1200 Franken Busse

Das Statthalteramt brummte dem Chefredaktor deshalb im April 2025 eine Busse in Höhe von 1200 Franken auf, dazu kamen 650 Franken Gerichtsgebühren. Dies wollte Rutishauser jedoch nicht zahlen, weshalb es am Dienstag zum Gerichtsprozess kam.

Der Journalist kritisierte das Verfahren. So gefährde man die Pressefreiheit, sagte er. Es sei wichtig, dass die Öffentlichkeit informiert worden sei. Schliesslich sei der Fall Vincenz einer der grössten Wirtschaftsstraffälle der vergangenen Jahre.

Dieser Ansicht war auch das Gericht, weshalb Rutishauser die Busse nun nicht begleichen muss. Er erhält dafür 4500 Franken aus der Gerichtskasse, für den Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Statthalteramt kann den Fall noch weiterziehen.

Umstrittener «Maulkorb-Artikel»

Der Straftatbestand, um den es in diesem Verfahren ging, ist seit Jahren umstritten. Artikel 293 des Strafgesetzbuches, umgangssprachlich auch «Maulkorb-Artikel» genannt, besagt, dass Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich keine geheimen Behörden-Informationen publizieren dürfen.

Seit 2018 gibt es für die Gerichte in der Schweiz aber etwas Spielraum: Sie müssen in jedem konkreten Fall entscheiden, was wichtiger ist - öffentliches Interesse oder Geheimhaltung. In diesem Fall entschied das Gericht zugunsten der Medien. «Man könnte da aber auch anderer Ansicht sein», sagte der Richter.

Staatsanwälte sollen in Ausstand treten

Noch nicht abgeschlossen ist das Haupt-Verfahren gegen den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte. Es soll im August ans Obergericht kommen.

Die Beschuldigten versuchen derzeit noch, den Berufungsprozess zu verhindern: Vor Bundesgericht ist ein Ausstandsbegehren gegen das zuständige Team der Zürcher Staatsanwaltschaft hängig. Das Obergericht hatte das Ausstandsgesuch noch abgewiesen.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den ehemaligen Raiffeisen-Chef sowie einen seiner Geschäftspartner im April 2022 unter anderem wegen Betrugs. Sie sollen sich bei Firmentransaktionen unrechtmässig bereichert haben. Vincenz wurde mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bestraft, sein Kompagnon mit vier Jahren. (sda)

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