Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass er eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung in Betracht zieht. Damit könnte nämlich die Kapazität der einzelnen Sendeanlagen gesteigert werden.
Dies schreiben das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und weitere Bundesämter in einem Bericht. Im Bericht werden verschiedene Möglichkeiten zur Lockerung der Anlagengrenzwerte aufgelistet. Im schlimmsten Fall würde die Strahlenbelastung im Einflussbereich einer Anlage um den Faktor 3,5 steigen.
Den Anstoss zum Bericht hatten zwei Vorstösse aus dem Parlament gegeben. Einer davon, eingereicht von der FDP-Fraktion, forderte die Überprüfung der Strahlenschutz-Grenzwerte. Die Grenzwerte in der Schweiz seien rund zehnmal tiefer als beispielsweise in Deutschland oder Österreich.
Dies bestätigen auch die Autoren des Berichts. Die hierzulande geltenden Grenzwerte aus dem Jahr 1999 führten dazu, dass von den total rund 15'000 Standorten mehr als 6000 die Grenzwerte ausschöpften.
Gemäss dem Bericht ist bisher nur ein für den Menschen schädlicher Effekt von Mobilfunkstrahlung zweifelsfrei nachgewiesen worden: Die Erwärmung des Körpergewebes. Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko gebe es keine, heisst es mit Verweis auf Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation.
Trotzdem polarisiert der Aufbau der Mobilfunknetze nach wie vor. Die Experten des Bundes rechnen deshalb «mit Opposition von Teilen der Bevölkerung». Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik schätzt mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein.
Damit sich die Bevölkerung «rational» mit der Thematik auseinandersetzen könne, brauche es Daten über die Strahlenbelastung, heisst es im Bericht. «Solche fehlen bislang in der Schweiz.» Ein Monitoring zur Mobilfunkstrahlung solle deshalb rasch an die Hand genommen werden.
(egg/sda)