Weil er einen Richter mit dem Tod bedroht hat, wird ein 67-jähriger Ostschweizer zur Sicherheit verwahrt. Der ehemalige Zahnarzt beschäftigt die St.Galler Justiz seit Jahren. Die Gerichtsverhandlung gegen den Querulanten fand am Freitag unter Polizeischutz statt.
Der 67-Jährige hatte dem Richter im vergangenen Sommer einen schwarz umrandeten Brief mit dem Titel «Morddrohung» geschickt, weil er glaubt, wegen des Richters über sieben Millionen Franken verloren zu haben. In einem zweiten Brief schrieb der Beschuldigte: «Ich garantiere Ihnen einen langsamen und qualvollen Tod – dann weiss ich wenigstens, warum ich im Gefängnis sitze». Bevor er den Brief abschicken konnte, wurde der ehemalige Zahnarzt verhaftet.
Seither sitzt der Ostschweizer im Gefängnis. Und dort muss er vorläufig bleiben. Das Kreisgericht Wil hat den 67-Jährigen am Freitag wegen versuchter Gewalt und Drohungen gegen Beamte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Der Beschuldigte werde sich vom Gerichtsurteil nicht beeinflussen lassen, sondern weiterhin gegen alle kämpfen. Es sei gut möglich, dass er die Spirale der Gewalt weiter drehen werde. «Was passiert, wenn der Mann in die Freiheit entlassen wird, weiss niemand», sagte der Staatsanwalt.
Die Gericht war gleicher Meinung. Um weitere Straftaten zu verhindern, ordnete es eine Massnahme gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuchs an, die auch als «kleine Verwahrung» bezeichnet wird. Diese dauert fünf Jahre und muss regelmässig überprüft werden. Wenn der psychisch schwer gestörte Mann nicht in eine medikamentöse Behandlung einwillige, könnten ihm auch gegen seinen Willen Psychopharmaka gespritzt werden, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 67-Jährige, der bereits angekündigt hat, dass er das Urteil bis ans Bundesgericht weiterziehen will, bleibt in Sicherheitshaft. Vor Gericht beteuerte der ehemalige Zahnarzt seine Unschuld und sagte: «Ich habe noch nie Gewalt angewendet». Laut seinem Verteidiger ist die stationäre Massnahme unverhältnismässig, eine Zwangsmedikation würde gegen die Menschenrechtskonvention verstossen.
Der 67-Jährige, der früher in der Ostschweiz eine grosse Zahnarztpraxis betrieb, beschäftigt die St.Galler Behörden und Gerichte seit fünf Jahren. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts «konspirativer und krimineller» Staatsanwälte und Richter. Das Kreisgericht Rorschach behandelte laut dessen Vorsitzenden bereits 195 Verfahren in Zusammenhang mit dem Beschuldigten.
Der Strudel von Rechtsstreitigkeiten begann wegen eines Streits mit seinem Praxispartner, dem er Betrug vorwarf. Später folgte die Schliessung der Praxis und der Entzug der Berufsbewilligung. Nun steht der ehemalige Zahnarzt im Konkurs und es droht die Versteigerung seiner Praxis-Liegenschaft. (sda)