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Ein Bäcker aus Waadt muss aufgrund von Hygieneverstössen ins Gefängis

Vaud: un boulanger récidiviste condamné à 100 jours de prison
Prison ferme pour le plus crado des boulangers vaudois
Die Waadtländer Justiz geht hart gegen einen Bäcker vor (Symbolbild).Image: montage watson

Wegen «katastrophaler Hygiene»: Bäcker aus der Romandie landet im Gefängnis

Schon einmal wegen Hygieneverstössen verurteilt, wird ein Waadtländer Bäcker erneut straffällig – und muss nun ins Gefängnis.
13.03.2026, 19:4413.03.2026, 19:44

Ein Bäcker aus dem Kanton Waadt muss für 100 Tage ins Gefängnis. Grund sind Verstösse gegen das Lebensmittelrecht. Mehrere Kontrollen hatten zuvor Hygienebedingungen aufgedeckt, die als «insgesamt katastrophal» bezeichnet wurden, berichtet die Lausanner Zeitung 24 Heures.

Gefängnisstrafen sind in solchen Fällen eher selten. Dass es hier dennoch dazu kam, liegt vor allem daran, dass der Mann mehrfach gegen Vorschriften verstiess und frühere behördliche Entscheide ignorierte. Tatsächlich war es nicht seine erste Verurteilung: Wegen ähnlicher Vorfälle war er bereits dreimal bestraft worden.

Erdrückende Hygiene-Kontrollen bei Bäcker aufgedeckt

Ende 2025 deckten unangekündigte Kontrollen in seinem Labor «insgesamt katastrophale» Zustände auf, wie die Strafverfügung berichtet.

Bei den Kontrollen stiessen die Behörden auf zahlreiche verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, nicht zugelassenes Frittieröl, ungeschützte Speisen, fehlende Rückverfolgbarkeit bei zubereiteten oder tiefgekühlten Produkten und falsche Lagertemperaturen. Dazu kamen Fliegen und andere fliegende Insekten in den Räumen.

Trotz mehrerer Entscheidungen des Verbrauchsamts des Kantons Waadt, die ihm untersagten, seine Räumlichkeiten für die Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln zu nutzen, soll der Bäcker seine Tätigkeit fortgesetzt haben. In einem früheren Verfahren war er bereits zu einer Geldstrafe von 2700 Franken und einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Diesmal sprach der Staatsanwalt daher eine strengere Sanktion aus: 100 Tage unbedingte Haft, begleitet von einer Geldstrafe von 1000 Franken.

Der Name der Bäckerei bleibt geheim. Die Rechtsabteilung der Waadtländer Zeitung merkt an:

«In der Schweiz gilt für Medien besondere Vorsicht, wenn sie über ein kleines Unternehmen mit Strafverurteilung berichten. Auch nach einem endgültigen Urteil greifen Persönlichkeitsschutz und das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Ohne ein starkes öffentliches Interesse könnte die Nennung des Namens den Ruf des Unternehmens übermässig und dauerhaft schädigen».

(hun/fwa)

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9 Kommentare
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El Mussol
13.03.2026 20:30registriert Mai 2023
"könnte die Nennung des Namens den Ruf des Unternehmens übermässig und dauerhaft schädigen»."

Ich würde sagen, der Ruf MUSS zum Wohl der Konsumenten auch übermässig und dauerhaft geschädigt werden.
Wenn nicht in diesem Fall, wann dann?!
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Mosaik_der_Kulturen
13.03.2026 20:25registriert November 2025
Ohne ein starkes öffentliches Interesse? Ja hallo! Was muss den passieren? Muss zuerst jemand im Spital landen oder sterben, bis die Öffentlichkeit geschützt wird?
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