Es ist ein Gerichtsfall, der nur Verlierer kennt. 2011 klagt der IV-Bezüger Markus H., ein rauer Mann von knapp 40 Jahren, zwei Polizisten an. Sie sollen ihn in einem Schrebergarten in Schlieren massiv verprügelt und anschliessend durchs nahe Industriequartier gejagt haben. Die Beschuldigten, Bobillier und Bellet, zwei gestandene Polizisten mit tadellosem Leumund, weisen alle Vorwürfe zurück.
Was folgt, ist eine kleine Sensation: Das Bezirksgericht Dietikon beurteilt die Aussagen von Markus H. als glaubwürdiger als diejenigen der beiden Polizisten und verhängt einen Schuldspruch. Die fortan als Prügelpolizisten medial Geschassten ziehen das Urteil weiter ans Obergericht. Bobillier holt den schillernden Anwalt Valentin Landmann an Bord.
Das Obergericht macht sich daran, die Beweise neu aufzurollen und besichtigt den Tatort gemeinsam mit Kläger, Angeklagten und Anwälten. Im Juni 2015 kommt es zum Prozess am Zürcher Hirschengraben. Das Verdikt bestätigt das Urteil des Bezirksgericht: Die zwei Polizisten werden schuldig gesprochen. Doch das Bundesgericht watscht die Zürcher Richter am 28. März ab: Der Schuldspruch sei willkürlich gewesen, die Beweisführung mangelhaft.
«Sind Sie Bobillier, der ehemalige Polizist?». Roger Bobillier, wohnhaft im Aargau, 30 Minuten von Schlieren entfernt, antwortet sofort: «Ich bin noch immer Polizist.» Im Gegensatz zu seinem damaligen Kollegen, der inzwischen den Beruf gewechselt hat, kämpft Bobillier, ein Hüne von einem Mann, seit fünf Jahren darum, die Dienstmarke wieder tragen zu dürfen.
«Solange das Verfahren läuft, und das tut es ja noch immer, nimmt mich kein Korps auf», sagt Bobillier enttäuscht. «Klar, ich bin erleichtert. Ein Fels ist mir vom Herzen gefallen.» Doch noch besser wäre es gewesen, wenn auch Bezirks- und Obergericht an seine Unschuld geglaubt hätten. Jetzt liegt seine Karriere in Trümmern. Die Vorverurteilung durch die Medien hat ihn und seine Familie mitgenommen. Bobilliers Stimme bleibt ruhig, aber er findet klare Worte. «Wir sind durch die Hölle gegangen.»
Billige Lügen hätten ihn, den Teddybären, den, der immer ans Gute glaube, zu Fall gebracht. «Die Staatsanwaltschaft hat ohne nachzufragen jede Flunkerei von Markus H. aufgesogen und für wahr genommen. Das ist menschenunwürdig», sagt Bobillier. Dabei hätten sie ruhig noch mehr über Markus H. verraten können, was der eigentlich für einer sei. Aber jetzt nicht mehr und sowieso nicht gegenüber den Medien. «Ich bin ans Amtsgeheimnis gebunden», sagt Bobillier, der Ex-Polizist.
Seit Dezember 2013 ist Bobillier freigestellt, Ende 2015 hat ihm die Stadt Schlieren offiziell gekündigt. «Widerwillig», sagt er, «auf politischen Druck hin». Denn sein Ex-Chef, mit dem er noch in engem Kontakt stehe, wisse, dass er nichts falsch gemacht habe. «Ich würde sofort wieder zurück», sagt Bobillier. «Ich will unbedingt wieder Polizist sein.» Vergeblich habe er versucht, einen Job zu finden. In jedem Mitarbeiterprofil für Polizisten steht klar: «Keine laufenden Strafverfahren.» Nun wartet er, bis dieses abgeschlossen ist, bis der Freispruch durch das Obergericht den Hünen aus seinem Albtraum weckt.
Der Wind hat gedreht. Einst wurden sie als Prügelpolizisten und Schlägerpolizisten betitelt, jetzt hat das Bundesgerichtsurteil Bobillier und Belet weitgehend rehabilitiert. «Das Bundesgericht rückt mit seinem Entscheid die Dinge also zurecht ...», schreibt die «NZZ». Die Weltwoche kanzelt den Kläger als «Polizisten-Hasser» ab, dem die «Genossen-Richter» des Obergerichts blauäugig auf den Leim gekrochen seien.
Die Beweisführung werde nun nochmals geprüft, sagt Hans Maurer, Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft I. Diese scheine aber nach dem Urteil des Bundesgerichts «sehr erschwert». Der Freispruch der beiden Polizisten scheint gesetzt.
Kritik lässt Maurer trotzdem nicht gelten. Nicht die Strafverfolgung, sondern die Beweisführung habe das Bundesgericht getadelt. «Zwei Instanzen haben der Staatsanwaltschaft recht gegeben. Die Anklage wurde also mit Sicherheit nicht zu Unrecht erhoben», sagt Maurer. Das Bundesgericht habe nun dem Geschädigten weniger Glaubwürdigkeit zugebilligt als den Polizisten. Maurer: «Damit muss man leben.»
Interessant wären die Verletzungen, die wenn man massiv verprügelt wird sicher nachzuweisen gewesen wären.
Die Aussage von Hans Maurer, nach der schelte des Bundesgerichtes, setzt dem ganzen noch die Krone auf....
Wobei ich im Zusammenhang mit diesem Fall von zahlreichen Kollegen den folgenden Satz - in beliebigen Variationen - gehört habe: "Zum Glück nicht wir."