Schweiz
Religion

Zürichs Reformierte wollen 1 Mio. für nicht anerkannte Gemeinschaften

Zürichs Reformierte wollen 1 Mio. Franken nicht anerkannten Gemeinschaften schenken

Die reformierte Kirche des Kantons Zürich will jährlich eine Million Franken an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weitergeben.
20.03.2024, 02:2820.03.2024, 02:28
Mehr «Schweiz»

Dies entschied das Kirchenparlament am Dienstag. Weil dazu die Rechtsgrundlagen unklar sind, wies das Kirchenparlament die Vorlage indessen an den Kirchenrat zurück.

Die reformierte Kirche von Reinach AG ist das erste Gotteshaus, das im Berner Staatsgebiet nach der Reformation gebaut wird. Kirchenschiff 1529, Erhöhung des Turms 1664, Verlängerung des Schiffs 1776, ...
Eine reformierte Kirche in der Schweiz.Bild: Wikimedia / LuFiLa

Die Kirchenführung soll weitere Abklärungen vornehmen, befand eine Mehrheit. Zu dem Beschluss kam es bei der Beratung des ökumenischen Tätigkeitsprogramms 2026 bis 2031, wie die Reformierte Kirche mitteilte.

Dieses bildet eine Voraussetzung für die kantonalen Kostenbeiträge von 50 Millionen Franken im Jahr. Die Beiträge spricht der Kantonsrat alle sechs Jahre für Leistungen der anerkannten Religionsgemeinschaften auf den Gebieten Bildung, Soziales, Kultur und ähnlichem.

Mit der Zustimmung zum Tätigkeitsprogramm hiess die Synode auch die Weitergabe von einer Million Franken an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften wie den Verband orthodoxer Kirchen oder die Vereinigung der islamischen Organisationen im Kanton Zürich gut.

Kirchenratspräsidentin Esther Straub begründete den Unterstützungsbeitrag damit, dass auch diese Gemeinschaften Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Nutzen erbringen. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, dass sie gut integriert seien.

In der Synode kamen aber Zweifel auf, weil die Rechtsgrundlagen für eine Weitergabe fehlen oder sie der geltenden Gesetzgebung widersprechen könnte. Zudem bemängelten Synodale die mangelnde Klarheit bei der Vergabe.

Mit 98 zu 6 Stimmen wies das Kirchenparlament die Vorlage zur Überarbeitung an die Exekutive, den Kirchenrat, zurück. Der Kirchenrat muss die Details nachreichen, wobei er auch ein noch ausstehendes Rechtsgutachten berücksichtigen soll. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
7
Mann verletzt sich in Zürich schwer bei Unfall mit der Forchbahn
Ein Fussgänger ist am Dienstag in Zürich im Kreis 8 von der Forchbahn erfasst und schwer verletzt worden. Der Mann wurde ins Spital gebraucht.
Zur Story