Schweiz
Romandie

20 Jahre Gefängnis für Mord an Lebensgefährtin und Liebhaber

74-Jähriger tötet Lebensgefährtin und deren Liebhaber – 20 Jahre Gefängnis

22.03.2019, 15:4722.03.2019, 15:52
Mehr «Schweiz»
In diesem Haus im neuenburgischen Verrières hat sich das Drama im August 2017 abgespielt. (Archivbild)
Der Tatort in Les Verrières.Bild: KEYSTONE

Ein 74-jähriger Schweizer, der im August 2017 in Les Verrières NE seine frühere Lebensgefährtin und deren Liebhaber erschossen hatte, ist zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht von Boudry sprach den Mann des Mordes für schuldig.

Der Mann hatte seine frühere Lebensgefährtin und deren Freund in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2017 in Verrières mit einer Faustfeuerwaffe getötet, bevor er sich der Polizei stellte. Das Drama spielte sich vor dem Haus des Liebhabers der Frau ab.

Der eifersüchtige Neuenburger hatte es nicht ertragen, dass seine frühere Lebensgefährtin ein Leben mit einem anderen Mann führte. Die rund 20 Jahre jüngere Frau hatte dem Mann zuvor gestanden, einen Liebhaber gehabt zu haben, aber versichert, dass es vorbei sei.

Der Mann glaubte ihr nicht. Er befestigte einen GPS-Sender an ihrem Auto und fand sie tatsächlich in der Wohnung ihres früheren Liebhabers. Er erschoss die Frau und deren Freund am Fenster der Wohnung. Zuvor war es zu einem kurzen Gespräch gekommen, bei dem sich die Frau geweigert hatte, nach Hause zu kommen.

Das Bezirskgericht folgte am Freitag der These des Doppelmordes. Der Täter habe kaltblütig und niederträchtig gehandelt, befand das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Gefängnisstrafe beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Tötung aus Leidenschaft. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1 / 7
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) ... Mehr lesen
quelle: keystone / steffen schmidt
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Ermottis Lohn sorgt an der UBS-GV für rote Köpfe – wird aber gutgeheissen

Am Mittwoch fand ab 10.30 Uhr in der Basler St. Jakobshalle die UBS-Generalversammlung statt. Es war die Erste, seit die UBS durch die Fusion mit der Credit Suisse zur Monsterbank wurde.

Zur Story