Das Bezirksstrafgericht Lausanne hat einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Vater seinen elf Monate alten Sohn im Januar 2017 zu Tode geschüttelt hat. Die Mutter des Babys wurde freigesprochen.
Der Gerichtspräsident sprach Klartext an die Adresse des 35-Jährigen aus dem Kongo. Sein Verhalten sei «niederträchtig», seine Ausflüchte «unwürdig und nebulös». Der Vater des Kindes stritt an der Gerichtsverhandlung die Tat kategorisch ab. Auch die Verletzungen, die der Säugling in seinen ersten Lebensmonaten erlitt - Schläge, ausgerissene Haare, abgerissene Fingernägel, gebrochene Arme - stammten nicht von ihm.
Trotzdem blieb das Gericht beim Strafmass deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Mordes beantragt hatte. Es verurteilte den Mann mit Rücksicht auf dessen psychische Probleme lediglich wegen fahrlässiger Tötung. Diese Probleme sah das Gericht in dessen traumatischer Vergangenheit begründet, als der Mann noch in seinem Heimatland Kongo lebte.
Das Gericht verurteilte ihn auch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung im Zusammenhang mit den anderen brutalen Übergriffen auf sein Kind in den Wochen vor dem Tod durch das Schütteltrauma.
Im Mai 2018 hatte der Angeklagte überdies als Pflegehilfe in einem Heim eine neunzigjährige Frau mit heissem Wasser verbrüht, als er ihr beim Duschen half. Dafür gab es eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Auch diesen Vorfall bestritt der Angeklagte.
Der Angeklagte befindet sich bereits seit über zwei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Sobald er die Freiheitsstrafe ganz abgesessen hat, wird er laut Gerichtsentscheid für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Die Mutter, ebenfalls kongolesische Staatsbürgerin, wurde vom Gericht in den Hauptpunkten freigesprochen, namentlich von der fahrlässigen Tötung und der schweren Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für die Frau verlangt.
Sie habe nicht davon ausgehen können, dass sich ein solches Horrorszenario abspielen werde, sagte der Gerichtspräsident. Die Frau war nicht im Haus, als der Mann das Kind zu Tode schüttelte. Unmittelbar nach dem Freispruch sank die Kindsmutter im Gerichtssaal zu Boden und brach in Tränen aus. (aeg/sda)
und nein seine Vergangenheit kann hier, egal wie tragisch sie ist, nicht als strafmildernd angesehen werden...