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Genfer Polizist wegen Verfolgungsjagd verurteilt

Genfer Polizist wegen zu schneller Verfolgungsjagd verurteilt

29.01.2019, 12:0030.01.2019, 08:01
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Une voiture de police est photgraphie ou a eu lieu un meurtre dans un parking situe sous le centre commercial Planete Charmilles, ce samedi 19 janvier 2019 a Geneve. Un jeune homme d'une vingtain ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Polizisten abgewiesen, der 2015 bei einer Verfolgungsfahrt innerorts mit 92 km/h unterwegs war. Der Polizist versuchte, Flüchtende einzuholen, die einen Bankomaten in die Luft gesprengt hatten.

Das Ziel des Polizisten und seiner Kollegin auf dem Beifahrersitz war es, die beiden Männer vor dem Grenzübergang einzuholen. Auf der Fahrt kurz vor vier Uhr in der Früh wurden sie innerorts zwei Mal geblitzt – das erste Mal waren sie 30 km/h zu schnell, beim zweiten Radar waren es 42 km/h.

Während sie anfänglich mit Blaulicht und Polizeisirene unterwegs waren, schaltete die Kollegin den Ton nach einer Weile aus taktischen Gründen aus.

Hinsichtlich der ersten Tempoüberschreitung wurde das Verfahren durch den Staatsanwalt eingestellt, weil sie als notwendige Dienstfahrt eingestuft wurde. Für die 42 km/h wurde der Polizist vom Genfer Kantonsgericht hingegen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Dienstag publizierten Urteil bestätigt. Es führt aus, dass die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei einer Dienstfahrt immer verhältnismässig sein müsse. Stünde beispielsweise ein Menschenleben auf dem Spiel, dürfe schneller gefahren werden, als bei der Gefährdung anderer Rechtsgüter.

Im konkreten Fall habe der Polizist gewusst, dass die Flüchtenden niemanden verletzt hätten. Trotz des öffentlichen Interesses, die Täter anzuhalten, hätte der Polizist gemäss Bundesgericht die Geschwindigkeit anpassen müssen, um nicht dritte Personen zu gefährden. (Urteil 6B_1161/2018 vom 17.01.2019) (aeg/sda)

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36 Kommentare
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Scalina58
29.01.2019 13:10registriert April 2017
liebe Ganoven,
mit diesem Bundesgerichts-Urteil braucht ihr keine Angst mehr zu haben, dass euch die Polizei in der Schweiz bei einer Verfolgungsjagd je einholen kann! unsere Polizisten müssen sich in Zukunft an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, sonst gibt es Bussen!🤦🏻‍♀️

was für ein lächerliches Urteil............. wieder einmal mehr!!!
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Anded
29.01.2019 15:23registriert Oktober 2014
2014: https://www.watson.ch/!101150260
2018: https://www.watson.ch/!877148031

Habe schon ab und zu gesehen, dass Streifenwagen nachts innerorts mit Blaulicht aber ohne Sirene unterwegs sind. Mit ca. 70-80 kmh deutlich zu schnell, aber für eine Dringlichkeitsfahrt im nicht existierenden Verkehr absolut im Rahmen. Die Sirene weckt da primär die Anwohner. Ab und zu kann es taktische Gründe für eine stumme Fahrt geben. Aber meistens will die Polizei nicht unnötig rumlärmen nachts.
Ist sinnvoll, und auch der Bundesrat sieht das so (siehe Links oben). Leider ist das Gesetz noch nicht ganz soweit.
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Haller Kuno
29.01.2019 12:06registriert September 2018
Unglaublich dieses Urteil. Ein Polizist kann machen, was er will......es ist immer falsch.
Was haben eigentlich unsere Bundesrichter studiert. Ich hasse jeden Streik.......den Polizisten würde ich aber von Herzen einen Generalstreik gönnen (ich weiss, dass das unmöglich ist)......
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