Bislang darf ein Wolf nur dann geschossen werden, wenn er eine gewisse Anzahl Schafe reisst, grosse Schäden beim Wild anrichtet oder Menschen erheblich gefährdet. Für den Abschuss braucht es eine Bewilligung. Nach Ansicht einer Mehrheit im Nationalrat ist dieses Konzept überholt. Dies vor allem darum, weil sich der Wolf in der Schweiz immer weiter ausbreitet: Nach seiner Ausrottung Ende des 19. Jahrhunderts kehrten vor zehn Jahren die ersten Wölfe aus Italien in die Schweiz zurück.
Konkret wird der Bundesrat mit der Motion aufgefordert, das Jagdgesetz so zu überarbeiten, dass Abschüsse künftig auch möglich sind, bevor ein Wolf Nutztiere gerissen hat. Dies etwa dann, wenn ein Wolf die Scheu vor Menschen verliert und sich Siedlungen nähert. Auch der Abschuss von Einzeltieren zur Steuerung der Rudelgrösse und der Bestandesdichte soll künftig möglich sein.
Stand bisher vor allem der Schutz des Wolfes im Vordergrund, sollen neu die Interessen der Bergbevölkerung – Alpwirtschaften, Jagd oder Tourismus – gleichwertig gewichtet werden. (whr/sda)