Die zuständige Ständeratskommission sieht beim Sozialhilfe-Regime für ausländische Personen keinen Handlungsbedarf. Das Aufenthaltsrecht für Betroffene sei genügend gesichert.
Laut der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) gibt es keinen nachweislichen Bedarf dafür, die bestehenden Rechtsvorschriften zur gerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch ausländische Staatsangehörige zu präzisieren. Die aktuelle Situation sei zufriedenstellend, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch.
Die Behörden führten bereits heute eine Verhältnismässigkeitsprüfung durch, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung entzögen, so die Mehrheit der SPK-S. Es könne also berücksichtigt werden, dass die betroffene Person die Situation, welche zur Bedürftigkeit geführt habe, nicht mutwillig herbeigeführt habe.
Anders sieht das der Nationalrat. Er hat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Samira Marti (SP/BL) im vergangenen Herbst zugestimmt. Demnach sollen Ausländerinnen und Ausländer, die von Sozialhilfe abhängig werden, deswegen ihr Aufenthaltsrecht nicht verlieren, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt und ihre Lage nicht mutwillig herbeigeführt haben.
Auch die Minderheit der SPK-S verlangt eine Anpassung im Ausländergesetz, um die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen. Mit der heutigen Regelung schwebe ein Damoklesschwert über den Betroffenen. Oft würden diese lieber darauf verzichten, Sozialhilfe zu beantragen, auf die sie Anspruch hätten, als zu riskieren, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, und gerieten so in eine finanzielle Notlage.
Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit der Initiative. Dort ist ein knapper Entscheid zu erwarten. In der SPK-S fiel der Entscheid gegen die Initiative mit 7 zu 6 Stimmen. (aeg/sda)