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In der Schweiz werden die Abstimmungskämpfe immer härter geführt. Mit überspitzten Formulierungen bewegen sich Gegner und Befürworter meist weit weg vom eigentlichen Initiativtext. So auch im Vorfeld der Abstimmung vom 5. Juni – wie diese drei Beispiele zeigen:
Im Initiativtext fehlen konkrete Angaben. Weder zu Zahlen, die die SVP nennt, noch zu Kürzungen der Sozialleistungen, die die SP anspricht, werden Äusserungen gemacht. Auch wer für das bedingungslose Grundeinkommen in Frage kommt, schreibt die Initiative nicht vor, sondern würde bei einer Annahme vom Parlament bestimmt.
Auch die Aussagen der Initianten werden nicht durch den Text abgestützt.
Die von der SVP genannten «Gratisanwälte» sind also als Rechtsberatung vorgesehen, die eine Beschleunigung des Asylverfahrens bewirken sollen. Auch was die «Enteignungen» betrifft, übertreibt die Volkspartei. Niemandem wird gegen seinen Willen Grundbesitz abgenommen, um Asylzentren zu bauen.
Die Argumente der «Pro Service Public»-Initianten scheinen nicht mit dem eigentlichen Initiativtext übereinzustimmen. In einem Argumentarium schreiben sie, «Quersubventionierungen seien nötig». Im Text schreiben sie aber, die bundesnahen Betriebe sollen auf die «Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichten». Was damit aber genau gemeint ist, bleibt unklar.
Deshalb hat die SVP Recht, wenn sie folgert, dass mit einem Verbot der Quersubventionierung ein flächendeckendes Angebot von Post, Bahn und Telekommunikation nicht mehr möglich ist.