Polizeimeldungen sollen Nationalitäten nicht nennen müssen
Strafverfolgungsbehörden sollen in Polizeimeldungen nicht zwingend Alter, Geschlecht und Nationalität von Täterinnen, Tätern, Verdächtigen und Opfern nennen müssen. Die zuständige Ständeratskommission will keine entsprechende landesweite Vorschrift.
Mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) beantragt die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) ein Nein zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat Benjamin Fischer (SVP/ZH), wie die Parlamentsdienste am Dienstag meldeten.
Die grosse Kammer nahm den Vorstoss im September mit 100 zu 84 Stimmen und bei 5 Enthaltungen an. Die SVP stimmte fast geschlossen dafür, Mitglieder von Mitte und FDP unterstützten das Anliegen teilweise. Nun hat der Ständerat darüber zu entscheiden.
Fischer argumentierte im Nationalrat, es sei von öffentlichem Interesse, zu erfahren, woher die Verdächtigten stammten. Das verhindere Spekulationen in der Öffentlichkeit, die zu Pauschalisierung und Vorurteilen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen führen könnten.
Die Strafverfolger sollen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter, Tatverdächtigen und Opfer angeben, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprächen oder die Gefahr bestehe, dass die Personen identifiziert würden
In den Worten der Ständeratskommission ist es «nicht angezeigt, Strafverfolgungsbehörden vorzugeben, welche Angaben von Verdächtigten sie zwingend kommunizieren werden». Allerdings begrüsst es die RK-S, dass die Statistiken des Bundes zu Delikten und Strafurteilen diese Angaben bereits enthalten. (hkl/sda)
