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Seit «Via sicura» wurden 1589 Raser verurteilt

Seit «Via sicura» wurden 1589 Raser verurteilt

15.11.2018, 12:0915.11.2018, 12:16
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Bild: KEYSTONE

Von 2013 bis 2017 sind in der Schweiz insgesamt 1589 Personen wegen eines Raserdelikts verurteilt worden. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor hatte sich nach der Zahl der «Opfer» von «Via sicura» erkundigt – dem Programm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Wegen der harten Bestimmungen hätten viele Auto- und Töfffahrer eine Art «gesellschaftlichen Tod» erlitten, stellt Addor in seinem Vorstoss fest.

Ohne Führerausweis werde man praktisch zu einem Nichts, wenn man nicht gerade in einer grossen Agglomeration wohne. «Erst verliert man den Führerausweis, dann die Arbeit und am Schluss manchmal sogar die Partnerin oder den Partner», schreibt Addor.

Zahl der Verkehrstoten geht zurück

Der Bundesrat erinnert in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort an die Opfer des Strassenverkehrs. In den Jahren 2013 bis 2017 seien insgesamt 1211 Personen getötet und 19'441 Personen schwer verletzt worden. Seit der Inkraftsetzung von «Via sicura» sei die Anzahl Getöteter um jährlich durchschnittlich zehn Personen und die Anzahl Schwerverletzter um jährlich durchschnittlich 120 Personen zurückgegangen.

Die grundsätzlich positive Wirkung von «Via sicura» sei somit unbestritten, hält der Bundesrat fest. Die Bestimmungen sollen indes gelockert werden. Das Parlament hat einer Motion zugestimmt, die das forderte. Künftig soll der Richter bei Rasern mehr Ermessensspielraum haben. Das Vernehmlassungsverfahren dazu werde voraussichtlich Mitte 2019 eröffnet, schreibt der Bundesrat.

Umstrittener Automatismus

Heute gilt als Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde (km/h) fährt oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts müssen die Umstände des Einzelfalls zwar berücksichtigt werden. Das Gesetz enthält jedoch einen Automatismus.

Das Parlament verlangt, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum erhalten. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden. (aeg/sda)

So wollen Lärmschützer den Strassenverkehr leiser machen

Video: srf
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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kobL
15.11.2018 13:35registriert Januar 2014
Ich stell mir das ja immer sehr schwer vor, fährlässig mit 70 km/h in einer 30er Zone zu fahren. Jeder, der so viel zu schnell fährt, macht das mit purer Absicht und nimmt Tote und schwer Verletzte inkauf, die ihr restliches Leben mehr oder weniger daran leiden.
Da tun mir die paar Raser, die nun einen "gesellschaftlichen Tod" erleiden, herzlich wenig leid. Nur schon Raser als "Opfer" zu bezeichnen, ist schon die höhe.
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