Keine Schweizer Kühe auf französischen Alpen – Bauern fordern Entschädigungen
Für rund 6000 von insgesamt 1,5 Millionen Schweizer Rinder heisst es diesen Sommer: Pas de vacances en France! Am 16. Februar hat der Bundesrat ein sogenanntes Sömmerungsverbot für hiesiges Rindvieh auf französischen Alpen erlassen. Betroffen sind Tiere aus 260 Landwirtschaftsbetrieben, vorwiegend aus der Westschweiz, die die Sommermonate bislang auf Alpweiden im benachbarten Frankreich verbracht haben.
Hintergrund ist die Lumpy Skin Disease. Im vergangenen Sommer kam es in Italien, Spanien und Frankreich, auch in Grenznähe zur Schweiz, zu Ausbrüchen dieser von Insekten übertragenen Rinderkrankheit. Zu den Symptomen gehören Apathie, Fieber, geschwollene Lymphknoten und grosse, feste Hautknoten. Zudem fressen die Tiere kaum noch und geben massiv weniger Milch.
Tödlich verläuft die Lumpy Skin Disease zwar nur selten und für Menschen ist sie ungefährlich. Dennoch haben die Behörden mit einschneidenden Massnahmen reagiert: In betroffenen Betrieben wurden ganze Herden gekeult. Denn bei einer Ausbreitung der Krankheit drohen massive wirtschaftliche Einbussen. So erliess etwa Grossbritannien ein Importverbot für Rohmilchkäse aus Frankreich als Reaktion auf die dort erfolgten Infektionen.
Einstimmiges Signal aus dem Parlament
Mit Impfungen in den Grenzgebieten und Einschränkungen beim Tiertransport konnten die Schweizer Behörden ein Einschleppen der Krankheit bislang verhindern. Sie hoffen, dass dies unter anderem dank des Sömmerungsverbots auch im kommenden Sommer gelingt.
Finanzielle Entschädigungen für die betroffenen Bauernbetriebe hatte der Bundesrat im Februar mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen. Dagegen regt sich Widerstand: Keine zehn Tage nach Ankündigung des Verbots überwies die zuständige Nationalratskommission einstimmig eine Motion, welche die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage verlangt.
Vor drei Wochen erklärte sich der Bundesrat bereit, das Anliegen umzusetzen. Die Motion dürfte im Juni im Nationalrat behandelt werden. Stimmt die grosse Kammer wie erwartet zu, arbeitet die Bundesverwaltung eine entsprechende Vorlage aus.
«Behörden verstecken sich hinter ihrem Schreibtisch»
Doch für die Bauernbetriebe, welche ihre Herden diesen Sommer nicht in Frankreich sömmern lassen können, kommt die Hilfe zu spät. Ihm sei bewusst, dass politische Prozesse Zeit brauchten, sagt Didier Pradervand, Präsident des Genfer Rinderzuchtverbands, der selbst vom Sömmerungsverbot betroffen ist. Aber der Bund habe ausreichend Mittel, um unbürokratisch einen Härtefallfonds zu schaffen. «Doch leider verstecken sich die zuständigen Behörden hinter ihrem Schreibtisch.»
Für seine eigenen Tiere hat Landwirt Pradervand Ersatzlösungen in der Schweiz gefunden. Doch gemäss seinen Schätzungen gibt es für rund 50 Prozent der betroffenen Tiere im Kanton Genf noch keine Lösung.
Finden Landwirte keinen Platz auf Schweizer Alpweiden, müssen ihre Tiere den Sommer im eigenen Betrieb verbringen. Dafür müssen sie zusätzliches Futter kaufen oder ihre Kühe auf Weideland grasen lassen, das für Heu oder Silofutter für den Winter vorgesehen war, erläutert der Waadtländer SVP-Nationalrat und Landwirt Sylvain Freymond.
Und selbst für jene, die Plätze auf Schweizer Alpen gefunden haben, sei der Aufwand grösser: «Gerade Landwirte mit grossen Herden müssen ihre Tiere oft auf mehrere Alpen verteilen, was den Transport aufwendig und teuer macht.» Auch die Pflege der Alpweiden in Frankreich sei mit Aufwand verbunden. Einige würden mit Schafen bestossen, andere mit französischen Rindern. Freymond schätzt, dass im Kanton Waadt bisher für etwa die Hälfte der 4500 betroffenen Tiere Ersatzlösungen gefunden worden sind.
Besser sieht die Lage gemäss François Monin im Kanton Jura aus: Für die «allermeisten der 700 betroffenen Tiere» seien Lösungen gefunden worden, sagt der Direktor des kantonalen Bauernverbands. Er begrüsst das «starke politische Signal für eine finanzielle Entschädigung», das die einstimmig angenommene Kommissionsmotion und deren Annahmeempfehlung durch den Bundesrat aussenden. Monin hofft, dass bald Entschädigungen fliessen können.
«Die Mücken machen nicht an der Grenze kehrt»
Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben sich Westschweizer Kantone mit einem gemeinsamen Brief ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gewandt. Darin verlangen sie einheitliche Vorgaben für Ausnahmeregelungen bei den Direktzahlungen.
Auf Anfrage bestätigt das Bundesamt für Landwirtschaft, dass die Kantone Mitte April schriftlich über Ausnahmeklauseln zu höherer Gewalt und tierseuchenrechtlichen Einschränkungen informiert worden sind. Die entsprechende Verordnung sieht in solchen Fällen vor, dass die Kantone auf die Kürzung von Direktzahlungen verzichten können, auch wenn ein Betrieb die notwendigen Anforderungen nicht erfüllt.
So ist es möglich, dass Betriebe zwar ein Tierwohlprogramm nicht erfüllen, weil ihre Rinder nicht auf französische Alpweiden dürfen, aber trotzdem alle Tierwohlbeiträge erhalten. Zusätzliche Entschädigungen für die höheren Aufwände, etwa beim Futterzukauf, sind laut BLW aber aufgrund der aktuell noch fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich.
Die französischen Behörden rechnen dem Vernehmen nach auch in diesem Sommer mit Ausbrüchen der Lumpy Skin Disease. Die angefragten Westschweizer Bauernvertreter hoffen, dass ein Einschleppen in die Schweiz verhindert werden kann. Eine Garantie dafür gebe es jedoch nicht, sagt SVP-Nationalrat Sylvain Freymond: «Die Mücken, die die Krankheit übertragen, machen nicht an der Landesgrenze kehrt.» (aargauerzeitung.ch)

