Die angespannte Asylsituation sorgt dieser Tage für Schlagzeilen. Es ist die Rede von Mieterinnen und Mietern, die aus ihren Wohnungen geworfen werden, von Gemeinden, die am Anschlag sind, und von Betreuungspersonen, die fehlen. Derweil sehen sich Bund, Kantone und Gemeinden noch mit ganz anderen Problemen konfrontiert, wie sich am Beispiel der Unterbringung zeigt.
So verfolgt etwa der Kanton Bern das Ziel, Personen aus dem regulären Asylverfahren und Personen mit Schutzstatus S «wenn immer möglich» in getrennten Unterkünften einzuquartieren.
Dahinter steckt laut Gundekar Giebel von der Sozialdirektion des Kantons Bern folgende Überlegung: «Einerseits wollen wir, dass die Menschen während ihres Asylverfahrens nicht unnötig oft die Unterkunft wechseln müssen. Andererseits haben wir die Erfahrung gemacht, dass es schwierig sein kann, wenn Personen mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlicher Fluchtgeschichte am selben Ort untergebracht sind.» Wenn sich die Lage allerdings weiter verschärfe, sei man froh, wenn man überhaupt noch Plätze für die Schutz- und Asylsuchenden habe.
Heisst konkret: Um Reibereien zwischen den Flüchtlingsgruppen zu vermeiden, leben sie – wo möglich – in separaten Unterkünften. Denn während Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S einer Arbeit nachgehen dürfen, Sozialhilfe erhalten und im Schengenraum beinahe uneingeschränkt reisen können, bleiben diese Freiheiten den meisten Asylsuchenden verwehrt. Wer etwa einen F-Status hat, der darf während der Dauer des Asylverfahrens nicht arbeiten, nicht ins Ausland reisen und auch den Wohnort nicht frei wählen.
Hinzu kommt: Während es sich bei den Personen mit Status S meist um Frauen mit Kindern handelt, sind die Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren mehrheitlich junge Männer. Eine gemeinsame Unterbringung könne «zu herausfordernden Situationen führen», sagt Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
Zwar macht das Staatssekretariat für Migration (SEM) «keine Empfehlungen an die Kantone, wie sie die Asyl- und Schutzsuchenden unterbringen sollen», wie es auf Anfrage mitteilt. Doch sogenannte Mischnutzungen sind im Normalfall selten, wie eine Umfrage bei mehreren Kantonen zeigt.
Im Kanton Luzern etwa leben Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und solche mit Schutzstatus S «in getrennten Unterbringungsstrukturen», wie die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen mitteilt. Denn: «Die unterschiedliche Behandlung von Personen innerhalb einer Struktur birgt grosses Konfliktpotenzial.» Aufgrund der angespannten Asylsituation könne «eine Änderung dieser Handhabung in Zukunft aber nicht ausgeschlossen werden», heisst es weiter.
Auch im Kanton Aargau leben Personen aus dem regulären Asylverfahren «in der Regel» getrennt von Ukrainerinnen und Ukrainern, wie das Departement Gesundheit und Soziales mitteilt. Das sei «jedoch nicht zu jeder Zeit und in jedem Fall durchgängig gewährleistet».
Gaby Szöllösy von der SODK bestätigt auf Anfrage, dass sich die separate Unterbringung der Flüchtlingsgruppen in einigen Kantonen erschwert habe: «Vor allem in Kantonen, in denen aufgrund der angespannten Lage viele Schutzsuchende in Kollektivunterkünften untergebracht werden, kann die separate Unterbringung nicht mehr immer gewährleistet werden.»
Sorge bereitet den Kantonen aber nicht nur, wie sie die Asylsuchenden unterbringen können, sondern auch, woher sie das Betreuungspersonal nehmen sollen, so SODK-Generalsekretärin Szöllössy: «Das ist ein echtes Problem, das sich für viele Kantone Woche für Woche verschärft. Es fehlt an Arbeitskräften, um all die ankommenden Menschen zu betreuen.» (aargauerzeitung.ch)
Das ist falsch.
Asylbewerber dürfen nur während ihres Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum nicht arbeiten, danach dürfen sie einer bewilligten Erwerbstätigkeit nachgehen, selbst wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, Art. 43 AslyG.
Der Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum dauert maximal 140 Tage, in der Regel weniger.
Gemeint sind damit wohl "sexuelle Übergriffe".
Nennt das Kind doch beim Namen und beschönigt nicht.