Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schwester des ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski gutgeheissen, deren Einbürgerung wegen der verwandtschaftlichen Beziehung zu ihrem Bruder vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt wurde. Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück.
Die Beschwerdeführerin habe zurecht geltend gemacht, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren verletzt worden sei. Davon betroffen sind auch ihr Mann und ihr jüngster Sohn, da sie gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch gestellt hatten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil.
Das Bundesverwaltungsgericht bezog sich in seinem Entscheid auf verschiedene im Internet publizierte Medienartikel, zu denen sich die einbürgerungswillige Familie im Laufe des Verfahrens nicht äussern konnte. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben.
Die höchsten Schweizer Richter haben in ihrem Entscheid im Hinblick auf die Neubeurteilung einige Hinweise gemacht. So reicht allein die verwandtschaftliche Beziehung der Betroffenen nicht, um im Falle einer Einbürgerung auf ein Sicherheitsrisiko zu schliessen. Dies liefe auf eine unzulässige Sippenhaft hinaus.
Ein Rückgriff auf enge familiäre Bande zur Begründung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist laut Bundesgericht zwar nicht ausgeschlossen. Zur Verweigerung der Einbürgerung sei er aber nur dann zulässig, wenn die einbürgerungswillige Person selbst zur Förderung der Gefährdungslage beitrage oder davon bewusst massgeblich profitiere.
Die Familie der Schwester von Kolomoiski besitzt die israelische Staatsbürgerschaft und lebt seit Ende 2005 in der Schweiz. Die beiden älteren, der insgesamt drei Kinder, sind 2015 beziehungsweise 2018 im ordentlichen Verfahren eingebürgert worden.
Kolomoiski war bis 2016 Besitzer der grössten Privatbank in der Ukraine. Die Bank wurde dann wegen Korruptionsvorwürfen verstaatlicht. Kolomoiski wird vorgeworfen, Milliarden aus dem Vermögen der Bank abgezweigt zu haben. Er war lange ein Vertrauter des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
(Urteil 1C_141/2022 vom 19.12.2022) (aeg/sda)
10‘000enden von Sparern das Geld geklaut.
Weil lustig
Das diese Familie überhaupt bei uns wohnen darf ist absolut daneben., warum ist der Mann der Schwester nicht an der Front?
Schon wieder jemanden bestochen? Hm?
Diese Familie IST ein absolutes Sicherheitsrisiko.
Wie der Abramowitsch (Chelsea), der Schweizer werden wollte. Da hat ENDLICH das Fedpol Ei (nicht Eier) gezeigt und njet gesagt 😤